- Von Manila Klafack
- 21.09.2020 um 16:48
Von rund 1.600 auf über 16 Millionen stieg die Zahl der Internetseiten mit der Domain-Endung „.de“ von 1994 bis 2019. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betreiben von Webseiten haben sich in dieser Zeit stark weiterentwickelt. So gibt es diverse Angaben, die – sollten sie nicht eingehalten werden – zu kostspieligen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen führen können.
Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Nicole Mutschke, Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft, kennt die wichtigsten (Pflicht)-Angaben. Je nach Art des Unternehmens und der Branche können andere, zusätzliche Vorgaben gelten.
Das Impressum
„An erster Stelle steht hier das Impressum“, sagt die Juristin. Das Impressum muss laut Telemediengesetz jeder „geschäftsmäßige Betreiber einer Webseite“ angeben. „Die Hürde, zu dieser Gruppe dazuzugehören, ist so gering, dass wir immer empfehlen, ein Impressum anzugeben“, so Mutschke weiter.
Leicht erkennbar, schnell erreichbar und ständig verfügbar müsse das Impressum auf der Seite sein. Zudem seien vollständige und richtige Angaben Pflicht. Dazu gehören der Name des Betreibers, seine Anschrift sowie die E-Mail-Adresse. „Handelt es sich um ein Unternehmen, das im Handelsregister oder einer Kammer registriert ist, müssen die entsprechenden Angaben ebenfalls aufgeführt werden“, erklärt die Rechtsanwältin.
Namens- und Markenrechte
„Schon bei der Auswahl der Domain sollte der Webseiten-Betreiber eventuelle Verletzungen von Namens- und Markenrechten im Blick haben“, sagt Mutschke. Selbst wenn der Name der Domain noch frei sei, dürfe ein geschützter Name nicht von Dritten verwendet werden. Hier drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen, wenn das missachtet wird.
Urheberrecht
Ähnlich sieht es mit dem Urheberrecht aus. Auch hier kann es teuer werden. „Natürlich ist es einfach, im Internet Bilder und Texte zu finden und zu kopieren. Doch in der Regel ist das keine gute Idee“, weiß die Rechtsexpertin. „Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen Fotos und Texte nicht verwendet werden.“
Die Rechte liegen immer beim Urheber oder anderen Berechtigten wie etwa Lizenznehmern. Bei Bildern kann es insbesondere problematisch werden, wenn Bilddatenbanken genutzt werden. Wurde das Foto nicht mit allen Nutzungsrechten erworben, besteht hier wieder eine Gefahr. „Auf der sicheren Seite ist hier, wer die Fotos für seine Webseite selbst macht“, so Mutschke. Und das sei auch am günstigsten.
Links setzen
Das Internet lebt von Verlinkungen. Nicht umsonst bewerten die Suchmaschinen Seiten mit vielen Weiterleitungen höher als Seiten, in denen es keine Links gibt. Mutschke: „Doch aufgepasst, wer auf andere Seiten verlinkt, muss deutlich machen, dass es sich um fremde Inhalte handelt.“
Datenschutz
Neben diesen vier wichtigen Tipps rund um eine rechtssichere Unternehmenspräsenz im Internet, genießt der Datenschutz eine immer bedeutendere Rolle. „Mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung gelten für das Betreiben von Websites erhöhte Anforderungen“, sagt Mutschke. Dazu gehöre insbesondere eine vollständige und korrekte Datenschutzerklärung.
„Eine allgemeine Erklärung, die irgendwo unangepasst heruntergeladen wurde, ist dabei in der Regel nicht hilfreich. Die Datenschutzerklärung muss zum Zweck der eigenen Homepage passen“, betont Mutschke. Werden über die Homepage Daten erhoben, müsse das entsprechend der Vorgaben der DSGVO geschehen.
Aktuell sei hier zum Beispiel eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Speicherung der sogenannten Cookies zu nennen. Internetnutzer müssen beim Aufrufen einer Seite aktiv einwilligen, dass der Betreiber einer Seite diese Cookies nutzt.
Zudem setzen die meisten Unternehmen Trackingtools ein, damit sie wissen, wie lange jemand bei welchen Inhalten auf der eigenen Seite verweilt. Auch hier muss der Leser informiert werden und etwa ein Häkchen setzen, dass er das akzeptiert.
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Cyber-Versicherung bei Datenschutzverstößen
Um sich gegen eventuelle Forderungen aufgrund von Verstößen zum Beispiel gegen die DSGVO abzusichern, kann eine Cyber-Versicherung helfen. Allerdings muss der Webseitenbetreiber hier sehr genau hinschauen, um die für ihn passende Police zu finden. Bei manchen Anbietern sind beispielsweise durch Verstöße verursachte Bußgelder gegen den Versicherungsnehmer versicherbar – bei anderen nicht.
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