Das trojanische Cyber-Pferd haben Bastler anlässlich der Cyber Week Konferenz im Juni 2016 in Tel Aviv aus infizierten Teilen von Computern und Smartphones zusammgebaut. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 15.08.2016 um 16:37
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Was unterscheidet einen Hacker-Angriff von einem Hacker-Einbruch? Und was leistet eine Cyber-Versicherung etwa beim Klau von Daten. Stephan Lindner, Experte für Cyber-Risiken bei Markel International und Trainer der Deutschen Makler Akademie (DMA), klärt in seinem Gastbeitrag auf.

Schneller passiert als man Klicken kann ist die Infektion mit Schadsoftware: Das Öffnen von E-Mail-Anhängen oder das Herunterladen von Programmen aus dem Internet infiziert Computer, was Hackern Tür und Tor öffnet oder IT-Systeme direkt unbrauchbar macht. Dahinter verbergen sich meist willkürliche Aktionen, doch auch die organisierte Kriminalität, die ein Geschäftsmodell durch Erpressung mit nicht nachzuverfolgender Interwährung entwickelt hat, nimmt massiv zu.

Cyber-Versicherung zahlt die Reparatur von IT-Systemen

Cyber-Risiken lassen sich aber nicht allein durch ihre Angriffsform kategorisieren, auch betroffene Wirtschaftsgüter sind in Klassen einzuteilen. Zum Beispiel IT-Systeme – darunter versteht man Computer, Server, Netzwerke, Mobiltelefone, Tablets, Videokonferenzsysteme, Datenleitungen sowie Intra- und Extranets, die beschädigt, zerstört, verändert, blockiert oder missbraucht werden.

Die Cyber-Versicherung leistet Schadensbehebung in Form von Wiederherstellung und Reparatur. Programme wie Betriebssysteme, Datenbanken und Verwaltungssoftware sind ein weiteres attraktives Ziel und müssen nicht selten zusammen mit den IT-Systemen im Rahmen der Schadensbehebung wiederhergestellt werden.

Daten sind Kronjuwelen

Und elektronische Daten sind schließlich die Kronjuwelen, der Umgang mit personenbezogenen Daten im Bundesdatenschutzgesetz streng geregelt. Datenschutzverletzungen zählen deshalb wie die Identifikation und Information betroffener Personen ebenso zum Leistungsportfolio guter Cyber-Versicherungen wie die Daten-Wiederherstellung.

Auch die Entschädigung von Betriebsunterbrechungsschäden, Kosten bei Geldforderungen nach Verschlüsselungen, Schäden im Umgang mit Zahlungsmitteln, Vertrauensschäden und Haftpflichtansprüche Dritter durch Weitergabe von Viren sollten im Rahmen einer Cyber-Versicherung ebenfalls abgedeckt sein.

Über den Autoren

Stephan Lindner ist Experte für Cyber-Risiken bei Markel International und Trainer zum Thema bei der Deutschen Makler Akademie (DMA).

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