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Jetzt müssen die Verfassungsrichter an das Thema Bewertungsreserven ran. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 12.03.2015 um 16:04
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Der Bundesgerichtshof urteilte vor einem Monat, dass ein Kunde der Allianz nicht zu wenig an den Bewertungsreserven des Versicherers beteiligt worden war. Axel Kleinlein, Chef der Verbraucherschutzorganisation BdV, will nun zusammen mit dem Rechtsanwalt des Klägers Verfassungsbeschwerde einlegen.

Allianz-Kunde Hans Berges war der Meinung, dass seine Beteiligung an den Bewertungsreserven des Versicherers zu gering ausgefallen war. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah das anders und urteilte zugunsten der Allianz (wir berichteten). Damit wollen sich Berges, sein Anwalt und die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten aber nicht zufrieden geben. Sie wollen nun vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Zeitplan dafür ist knapp. Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Revisionsurteils, das war am 4. März, muss die Verfassungsbeschwerde eingelegt und begründet werden. „Das bedeutet arbeiten unter Hochdruck”, so der Anwalt gegenüber Versicherungswirtschaft heute.

BdV-Chef Axel Kleinlein blickt recht optimistisch in die Zukunft: „Wir gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht erneut den Gesetzgeber dazu verpflichtet, endlich die Rechte der Versicherungsnehmer ernst zu nehmen.“

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