Ausgaben fürs Büro können steuerlich geltend gemacht werden. © Pixabay
  • Von Jens Lehmann
  • 14.07.2020 um 11:34
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Der neue WLAN-Router, ein Restaurantbesuch mit einem Kunden, Versicherungsbeiträge: Viele Selbstständige wissen gar nicht, welche Betriebsausgaben sie von der Steuer absetzen können – und zahlen damit unnötig viel Geld an den Staat. Auch das Arbeiten im Homeoffice bietet viel Potenzial, um Steuern zu sparen.

Grundsätzlich gilt: Jede betriebliche Ausgabe schmälert den Jahresgewinn des Unternehmens. Damit sinkt gleichzeitig auch der zu versteuernde Überschuss. Darum ist es so wichtig, dass Selbstständige wissen, welche Ausgaben sie im Jahresabschluss als betrieblich verbuchen und damit von der Steuer absetzen können.

Ausgaben fürs Büro

Bei Selbstständigen zählen oft die Miete für das Büro oder die Werkstatt zu den größten Ausgabeposten. Externe Raumkosten sind immer steuerlich absetzbar. Viele Freiberufler arbeiten aber im Homeoffice, also vom Arbeitszimmer in der Wohnung aus. Ist das der eindeutige Mittelpunkt der selbstständigen Arbeit und wird es ausschließlich beruflich genutzt, gelten auch hier sämtliche Bürokosten als Betriebsausgaben, die unbegrenzt steuerlich absetzbar sind.

Das gilt für Telefon- und WLAN-Kosten ebenso wie für den Drucker, den Schreibtisch mit Stuhl und Lampe, die Mehrfachsteckdose bis zum Teppichboden. Selbst die Reinigung des Homeoffice durch einen externen Dienstleister erkennt der Fiskus als Betriebsausgabe an. Kurz: Sämtliche Ausgaben fürs Büro senken die Steuerlast.

Betriebsausgaben auf mehrere Jahre strecken

Kleinere Anschaffungen für das Unternehmen zählen steuerlich zu den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern. Bis zu einer Kaufsumme von 800 Euro sind sie im Anschaffungsjahr von der Steuer absetzbar, denn es gilt das vereinfachte sofortige Abschreibungsverfahren.

Bei größeren Investitionen, zum Beispiel in Maschinen oder einen Firmenwagen, werden die Anschaffungskosten über mehrere Jahre gestreckt. Das eröffnet Selbstständigen viel Spielraum und die Möglichkeit, Betriebsausgaben steuerlich auf folgende Jahre zu verteilen und so in der Zukunft Steuern zu sparen.

Versicherungskosten absetzen

Auch beruflich bedingte Versicherungen wie Betriebs- oder Berufshaftpflicht sowie Beiträge zu Berufsverbänden gehören als Betriebsausgabe in den Jahresabschluss und tragen zur Verringerung der Steuerlast bei. Gleiches gilt für Arbeitskleidung, Werkzeuge, Werbegeschenke für Kunden sowie Dienstreise- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit dem Job stehen.

Ein weiterer großer Posten zum Sparen von Steuern sind Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen. Wer sie von der Steuer absetzen will, muss dem Fiskus aber einen direkten Bezug zur selbstständigen Tätigkeit nachweisen. In der Regel erkennen die Finanzämter jährliche Fortbildungskosten von bis zu 4.000 Euro an.

Ist der Jahresgewinn besonders hoch und drohen hohe Steuerzahlungen, kann es zudem sinnvoll sein, Rückstellungen für die Altersvorsorge zu bilden. Sie sind direkt vom Überschuss abziehbar. Wie genau das funktioniert, sollten Selbstständige zumindest vor der ersten Altersrückstellung mit einem Steuerberater besprechen.

Noch mehr sparen über die Einkommensteuererklärung

Neben der Möglichkeit, betriebliche Ausgaben von der Steuer abzusetzen, können Selbstständige wie jeder abhängig Beschäftigte auch über die private Einkommensteuererklärung Steuern sparen. Hier tragen Sie all die Ausgaben ein, die nicht betrieblich bedingt, aber steuerlich relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkertätigkeiten oder freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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