- Von Redaktion
- 20.12.2022 um 13:48
Die Stromversorgung ist für unser Gemeinwesen essentiell. Die Folgen eines unkontrollierten, langandauernden und großflächigen Stromausfalls können Schäden in bisher unbekanntem Ausmaß sein. Allein die Schäden in der ersten Stunde eines deutschlandweiten Stromausfalls werden auf mindestens 600 Millionen Euro geschätzt. Ein solches Katastrophenereignis ist im Energierecht unter den Begriff „Blackout“ bekannt.
Ursachen eines Blackouts
Die Ursache eines Blackouts ist fast immer eine Störung der Netzstabilität. In Folge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit vielen neuen und dezentralen Erzeugungsanlagen, dem Abschalten von Großkraftwerken sowie durch die die Digitalisierung und Internationalisierung des Strommarktes entstehen neue Risiken für die Netzstabilität.
Steigt die Netzfrequenz über einen bestimmen Wert, so werden große Verbraucher, die sogenannten abschaltbaren Lasten, temporär vom Netz ausgeschlossen. Dies können zum Beispiel energieintensive Industrieunternehmen sein. Wenn die Netzfrequenz dagegen sinkt, werden die einspeisenden Kraftwerke in ihrer Leistung erhöht. Wenn die Netzfrequenz nicht ausreichend steigt, werden innerhalb von 30 Sekunden Reservekraftwerke zugeschaltet. Die letzte Maßnahme ist ein kontrollierter automatischer Lastenabwurf („Brownout“) von regionalen Teilnetzen, um das die Teilnetze tragende Verbundnetz aufrecht zu erhalten. Bei einem „Brownout“ erleiden einzelne Gemeinden einen Stromausfall, um einen flächendeckenden Blackout zu verhindern.
Auch Cyberangriffe auf Stromnetze sind möglich. Diese Zielen auf eine Störung der Netzstabilität und damit auf eine flächendeckende Abschaltung des Stromnetzes. Bei Cyberangriffen auf die Netzstabilität ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Vermeidung von technischen Störungen durch Cyberangriffe zuständig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt sollen zudem terroristische Angriffe auf die kritische Infrastruktur der Netzstabilität abwehren.
Wie reagieren die Behörden bei einem Blackout?
Zurzeit ist ein deutschlandweiter Blackout zwar unwahrscheinlich. Dass derzeit die Situation aber angespannt ist, zeigt der Stresstest zur Stromnetzstabilität für den Winter 2022/2023. Nach diesem wird bei bestimmten Szenarien mit regionalen kontrollierten Stromausfällen gerechnet.
Das Auftreten eines Blackouts als Katastrophenschutz- oder gegebenenfalls Terrorereignis aktiviert das Katastrophenmanagementsystem. Die Zuständigkeit im Katastrophenmanagementsystem ist im Verteidigungsfall beim Bund, andernfalls bei den Ländern. Daher sind im Fall eines Blackouts eine Vielzahl von Behörden auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene mit ihren Hilfsorganisationen und Unterstützungskräften zuständig. Eine einzelne Behörde, die mit der Notfallplanung für Stromausfallszenarien betraut ist, gibt es momentan nicht.
Seite 2: Präventionsmaßnahmen und Blackout als Versicherungsfall
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