- Von Manila Klafack
- 29.07.2020 um 12:13
Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare kommen nicht ohne aus. Aber auch Ärzte, Apotheker, Hebammen, Versicherungsmakler und -vermittler sowie Immobilienmakler müssen sie verpflichtend abschließen – sei es per Gesetz oder aufgrund der Vorschrift ihrer eigenen Berufskammer: die Berufshaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn durch einen Fehler des Versicherungsnehmers ein Dritter einen Schaden erleidet.
Das Verwaltungsgericht Mainz etwa verhängte gegen einen Architekten eine Geldbuße (Az BG-A 1/10.MZ), weil er keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Damit habe er seine Berufspflichten verletzt, so das Gericht. Denn „das Vorhalten einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist prägend für die freien Berufe, insbesondere für Architekten“, argumentierten die Verwaltungsrichter. Die Versicherung diene dem Schutz der Bauherren, aber auch der Architekten selbst bei Haftungsfällen, die angesichts der hohen Vermögenswerte existenzielle Auswirkungen für beide Vertragspartner haben könnten.
Wann die Berufshaftpflichtversicherung leistet
Abseits dieser Berufe bietet sich die Berufshaftpflichtversicherung für weitere Tätigkeitsfelder an. Wenn beispielsweise bei einer Marketingagentur versehentlich die Kampagne eines Kunden bei Google gestoppt wurde und dadurch dem Werbenden ein Schaden entsteht, springt die Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls ein. Dabei prüft der Versicherer zunächst die Ansprüche und leistet erst danach einen Schadenersatz.
Vor allem für Selbstständige, Freiberufler oder Start-ups, die nicht über die notwendigen eigenen Mittel verfügen, in einem Schadenfall die Forderungen des Geschädigten zu bedienen, kann sich eine entsprechende Absicherung schnell rentieren. Denn selbst eine kleine Unachtsamkeit kann weitreichende Folgen haben. Je höher eine daraus resultierende Schadenersatzforderung ausfällt, desto größer ist das Risiko, dass sie die berufliche und sogar die private Existenz bedroht.
Da es sich vor allem bei beratenden Berufen oftmals weder um Sach- noch um Personenschäden, sondern um Vermögensschäden (zum Beispiel wegen eines entgangenen Gewinns) handelt, wird diese Form der Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Sie übernimmt die sogenannten echten Vermögensschäden.
Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ähnlich wie es sich im privaten Bereich mit der privaten Haftpflichtversicherung verhält, funktioniert die Betriebs- (oder auch Firmen-)haftpflichtversicherung im betrieblichen Umfeld. Denn auch juristische Personen, also Unternehmen, sind grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Wenn sich durch ihre Mitarbeiter oder durch die hergestellten Produkte ein Personen- oder Sachschaden ergibt, sind sie dafür haftbar.
Fängt zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit eines Dachdeckers der Dachstuhl Feuer und wird dadurch erheblich beschädigt – oder wird gar das gesamte Haus in Mitleidenschaft gezogen –, so muss das Unternehmen gegenüber dem Hauseigentümer für diesen Schaden geradestehen. Ähnlich sieht es mit Personenschäden aus. Der Betrieb haftet dafür mit allen Vermögenswerten.
Während die Berufshaftpflichtversicherung nicht für jeden selbstständig Tätigen geeignet ist, empfiehlt sich die Betriebshaftpflichtversicherung durchaus für Unternehmen aller Branchen. Vom Handwerks- oder Bürobetrieb bis hin zum Einzelhandel und der Gastronomie ist dieser Schutz ratsam. Denn wie schnell hat sich ein Kunde beim Ausrutschen auf einem nassen Boden oder beim Abrutschen auf einer Treppenstufe verletzt. Selbst kleinere Beträge aus Personen- und Sachschäden oder daraus resultierende unechte Vermögensschäden können Unternehmen sodann in große Schwierigkeiten führen.
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Im Überblick
- Betriebshaftpflichtversicherung: Sie ist für alle Branchen geeignet, um im Fall eines Sach- oder Personenschadens zu leisten. Zudem sind Vermögensschäden, die aufgrund eines solchen Folgeschadens entstanden sind (unechte Vermögensschäden), hier ebenfalls abgesichert.
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine Personen- oder Sachschäden ab, sondern (echte) Vermögensschäden. Es muss kein Personen- oder Sachschaden voran gegangen sein.
- Berufshaftpflichtversicherung: Sie sichert Personen-, Sachschäden und „echte Vermögensschäden“, die im Alltag durch Fehler oder Unachtsamkeit geschehen können, ab. Viele Berufsgruppen, insbesondere die freien Berufe, sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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