- Von Redaktion
- 09.07.2014 um 16:43
Die neue einheitliche pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegt im „KompaktSchutz“ bei 5 Millionen Euro, im „PremiumSchutz“ bei 10 Millionen Euro und im „PremiumSchutz Platinum“ bei 50 Millionen Euro.
Eine weitere Neuerung ist die Update-Garantie beim „PremiumSchutz“: Kunden profitieren automatisch und ohne zusätzliche Kosten von verbesserten Leistungen zukünftiger Tarife. Darüber hinaus beinhaltet der „PremiumSchutz“ einige Deckungserweiterungen: Schäden an geliehenen und gemieteten beweglichen Sachen, an medizinischen Geräten und Hilfsmitteln sowie der Verlust von privat und beruflich genutzten Schlüsseln sind bis jeweils 50.000 Euro abgesichert, ebenso wie Schäden durch Kinder, durch beaufsichtigte minderjährige Enkelkinder und bei Gefälligkeitshandlungen.
Beim „PremiumSchutz Platinum“ sind Schäden durch deliktunfähige Erwachsene – etwa bei Alzheimer-Demenz – und der Opferschutz bei Vorsatztaten in der Ausfalldeckung nun bis jeweils 250.000 Euro mitversichert: Wird der Kunde Opfer einer Straftat und dabei verletzt, tritt die eigene Privat-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden ein, wenn der Täter mittellos ist und daher für den Schaden nicht aufkommen kann. Die Versicherungssummen für Schäden durch deliktunfähige Kinder sowie Schäden durch beaufsichtigte minderjährige Enkelkinder wurden ebenfalls auf 250.000 Euro erhöht.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren