- Von Lorenz Klein
- 17.03.2017 um 11:39
Subunternehmen mitversichern
Bau-Unternehmer sollten dabei unbedingt prüfen, ob und bis zu welcher Summe Subunternehmen mitversichert sind. Denn auch bei Schäden, die durch von ihm beauftragte Subunternehmen verursacht wurden, hafte der Bau-Unternehmer für die Nichterfüllung gegenüber dem Bauherrn, sagt Makler Heitmann.
Trotz der großen Bedeutung der Betriebshaftpflicht warnt Heitmann seine Kunden davor, die Police als eine „Allgefahrenversicherung“ aufzufassen – zum Beispiel als verlängerte Rechtsschutzversicherung. Denn das ist ein Trugschluss. Die Police diene „lediglich passiv zur Abwehr von Schadenereignissen“, sagt der Makler. Das heißt: Die Haftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Schadenersatzansprüchen frei, die gegen ihn erhoben werden, und wehrt zudem unberechtigte Ansprüche ab.
Mündet der Streit also in ein Gerichtsverfahren, so übernimmt der Haftpflichtversicherer die damit verbundenen Kosten für den Versicherungsnehmer. Die Rechtsschutzfunktion der Police endet allerdings, wenn der Bau-Unternehmer „aktiv“ Schadenersatzansprüche durchsetzen möchte – zum Beispiel gegen einen betrügerisch handelnden Subunternehmer. Dann muss er die Anwalts- und Prozesskosten selber tragen – oder sich vorher um eine Firmenrechtsschutzversicherung bemühen.
Unübersichtlicher Markt
Angesichts der Fülle an Absicherungsmöglichkeiten – angefangen bei der Betriebshaftpflicht über die Inhalts- und Maschinenversicherung bis hin zur Transport- oder Bauleistungsversicherung – ist der Beratungsbedarf für Unternehmen aus dem Baugewerbe groß. „Der derzeit am Markt angebotene Versicherungsschutz für Baubetriebe ist zunehmend unübersichtlicher geworden“, findet Makler Heitmann.
Die Versicherer, so auch der Marktführer in der Baubranche – die VHV aus Hannover –, dürften das anders sehen. Für die meisten Gewerbekunden gäbe es „längst einfache und klare Produktkonzepte, die mittlerweile gut strukturiert und deren Antragsprozesse und Software-Lösungen intuitiv bedienbar geworden sind“, sagt Christian Schattenhofer, Vertriebsdirektor VD Bauwirtschaft bei der VHV. Nichtsdestotrotz sei es empfehlenswert, so Schattenhofer, „wenn Vermittler Kenntnisse über die Baubranche besitzen“.
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