- Von Redaktion
- 11.02.2016 um 16:44
Wer haftet bei Personenschäden?
Grundsätzlich haftet bei einem Zugzusammenstoß die Bahngesellschaft, bei der Reisende das Ticket gekauft haben, erklärt der Kemptener Reiserechtler Ernst Führich der Presseagentur dpa. Die Höchstsumme betrage für jede getötete oder verletzte Person 600.00 Euro oder eine Jahresrente von 36.000 Euro. Es sei denn, ein Bahnangestellter hat den Unfall verursacht, dann entfällt diese Höchstgrenze.
Weil diese Kosten schnell in ruinöse Höhen gehen können, müssen Bahnunternehmen sich per Gesetz haftpflichtversichern. Zu dieser Betriebs-Haftpflichtversicherung kommen auch Haftpflichtversicherungen für die Bahnmitarbeiter hinzu, die das Unternehmen abschließt, erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wer übernimmt die Kosten für kaputte Züge & Co.?
Für diese Schäden kommt die technische Versicherung auf: „Die Zahlungen erfolgen schneller, weil die Aufklärung der Unfallursache nicht abgewartet werden muss“, so Allianz-Sprecherin Bettina Sattler gegenüber der dpa. Auch die Kosten des Betriebsausfalls, zum Beispiel für Ersatzbusse, werden von einer Versicherung abgedeckt.
Die Allianz ist an der technischen Versicherung der Züge in Bad Aibling und an einer Betriebsunterbrechungsversicherung beteiligt. Je nach Unfallursache muss sie eventuell auch als Haftpflichtversicherer einspringen. Die Schadenshöhe lasse sich noch nicht beziffern, so die Sprecherin.
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