Der Physiotherapeuth, der auch als Tanzlehrer arbeitet? Das gibt es und ist ein etwas untypisches Beispiel für einen Mischbetrieb. © Tonodiaz/Freepik
  • Von Andreas Harms
  • 30.06.2023 um 16:13
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Manchmal läuft es für Gewerbetreibende auf einem Gebiet nicht mehr so gut, oder es soll schlicht noch ein neues Gebiet hinzukommen. In solchen Fällen ist es wichtig, die Betriebshaftpflichtversicherung zu überprüfen und notfalls zu erweitern.

Als Corona kommt, bricht Patrick Jung ein großer Teil seines Geschäfts weg. Im Jahr 2005 hat der Unternehmer aus Reinbek bei Hamburg die Mobile Bar gegründet. Man kann bei ihm eine Cocktailbar für besondere Anlässe mieten – Firmenfeiern, runde Geburtstage, goldene Hochzeiten. Ein Angestellter steht dann hinterm Tresen und mischt farbenfrohe Getränke auf Eis. Es ist eine lukrative Geschäftsidee, denn in Deutschland wird viel gefeiert. Und getrunken.

Bis 2020 Corona kommt. Jung macht sich Gedanken und fällt zwei Entscheidungen: Einerseits beginnt er, Cocktail-Pakete an Selbstmixer zu verschicken. Das läuft … na ja. Andererseits steigt er in einen neuen Geschäftszweig ein und vermietet Hüpfburgen. „Ich hatte sowieso schon Lust darauf. Aber in der Corona-Zeit war es die Gelegenheit, auch auf kleineren Events Fuß zu fassen“, erinnert er sich. Kindergeburtstage gibt es ja noch immer.

Allerdings verlangte der Neueinstieg einen versicherungstechnischen Handgriff. Denn auf die Mobile Bar läuft eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Sie zahlt, wenn sich ein Gast beim Sex on the Beach den Magen verrenkt. Im konkreten Fall sprang sie tatsächlich einmal ein, als die Zapfanlage bei einem Kunden die Arbeitsplatte zerkratzte. „Es lief perfekt. Eine E-Mail und ein ausgefüllter Fragebogen – und das Thema war erledigt“, sagt Jung.

Seit 2020 stellt sich aber zusätzlich die Frage, was passiert, wenn eine Hüpfburg nicht so richtig in Schuss ist und sich deshalb ein Kind verletzt. Doch auch das ist – zumindest finanziell – kein Problem mehr. Sein Versicherungsmakler René Thies aus Winsen hat dem Versicherer, der Haftpflichtkasse Darmstadt, Bescheid gegeben. Der hat die neue Beschäftigung in den Vertrag mit aufgenommen, einen „kleinen Prämienaufschlag berechnet“ (O-Ton Jung) und deckt nun somit das Hüpfburg-Abenteuer mit ab.

Eine Betriebshaftpflicht sollte jede Firma haben

Damit taugt die Mobile Bar in zweierlei Hinsicht als Paradebeispiel. Erstens, gehört sie zu jenen schätzungsweise 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland, die eine BHV haben. Daran wird zugleich deutlich, dass so ein Vertrag bis auf wenige Branchenausnahmen keine Pflicht ist. Doch im schlimmsten Fall haften Unternehmer mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn durch ihre Arbeit ein Schaden entsteht. Und wer einfach mal willkürlich die Begriffe Feuer, Sturz und Giftstoff auf sich wirken lässt, kann sich vorstellen, wie teuer so etwas werden kann. Das macht die BHV zu einem der wichtigsten Verträge, die Unternehmer in Betracht ziehen sollten.

Sie zahlt bei Schäden an Menschen, Sachen, Umwelt und indirekt auch an Vermögen. Indirekt deshalb, weil es sich um sogenannte Vermögensfolgeschäden oder auch unechte Vermögensschäden handelt. Häufigstes Beispiel dafür ist der frisch gewischte Fußboden im Friseursalon: Eine Kundin tritt ein, rutscht aus und bricht sich den Ellbogen. Anschließend kann sie einige Wochen nicht arbeiten und somit kein Geld verdienen. Die BHV ersetzt ihr das ausgefallene Einkommen. Schädigt man indes jemanden direkt finanziell, zum Beispiel durch Falschberatung, dann ist die Vermögensschadenhaftpflicht zuständig.

Doch zurück zur Mobilen Bar. Sie ist nämlich zweitens ein Beispiel für den Trend, sich wegen Corona neue Geschäftsfelder zu suchen. „Wir haben das vor allem in der Gastronomie wahrgenommen“, bestätigt die Württembergische Versicherung. „Dort wurden mehr Lieferungen und To-go-Bestellungen als Tätigkeit aufgenommen.“ Was allerdings in solchen Fällen die Prämien nicht veränderte, da sich das noch im Rahmen des Berufsbildes bewegte.

Das ist aber nicht immer der Fall. Mitunter bringen Neigung und Fantasie von Unternehmern gar wundersame Kreuzungen hervor, wie man beim Digitalversicherer Andsafe beobachtet hat. Da bringt der Physiotherapeut anderen Menschen schon mal das Tanzen bei, und der Software-Entwickler steigt in den Modellbau ein. Weitere Beispiele zeigt der Kasten rechts.

Mischbetriebe nennen sich diese Kombinationen. Es geht dann nach den speziellen Risiken von Tätigkeiten, und wie man sie zu Gruppen zusammenfassen kann. Und diese Gruppen können je nach Versicherer voneinander abweichen, was es, nebenbei bemerkt, sehr erschwert, Tarife zu vergleichen.

Schwierig, Tarife zu vergleichen

Der Gründer und Inhaber der LVM-Versicherungsagentur Mirko Bubig aus Borgholzhausen in Nordrhein-Westfalen spricht in einem Interview von vier W-Fragen, über die er einen Betrieb beschreibt: Wer arbeitet im Unternehmen? Was unternimmt die Firma? Wo wird gearbeitet? Womit wird gearbeitet? Und dann ergibt sich schon ein erster Eindruck.

Es ist sogar nicht unüblich, solche Verträge auszuschreiben. So wirbt der Versicherungsmakler Ronny Knorr aus dem brandenburgischen Strausberg über seine Honorarberatung Wendewerk mit einem regelrechten Ausschreibungsservice. Er nimmt alle risikorelevanten Daten des Unternehmens auf und leitet sie über ein Standardverfahren an mehrere Versicherer weiter. Anschließend lässt er diese über den Zahlen brüten und anschließend Angebote abgeben, die er dann vergleicht.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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