Ein Einbrecher macht sich an einer Tür zu schaffen: Wo sind die Grenzen der Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung? © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 13.03.2017 um 10:39
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

Doppelt hält besser? Gilt das auch für die Wohnungstür? Leistet die Hausratversicherung nach einem Einbruch auch, wenn man seine Tür nicht bis zum Ansatz abschließt? Die Grenzen des Versicherungsschutzes hat der Branchenverband GDV aufgeschlüsselt.

Wer alles dafür tut, dass ein Einbruch verhindert wird, der erhält im Fall der Fälle auch die gesamte Leistung von seiner Hausratversicherung. Soweit so gut. Es gibt aber auch Situationen, in denen dem Bewohner eine Mitschuld aufgedrängt werden kann – wegen Fahrlässigkeit oder fehlender Vorsicht. Worauf es ankommt, hat Experte Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mal genauer erklärt.

Ein Beispiel für Fahrlässigkeit wäre ein Versicherter, der in den Urlaub fährt, und seine Wohnung nicht abschließt. In so einem Fall bekommt er von seiner Versicherung unter Umständen nur einen Teil des Schadens bezahlt. „Je größer die eigene Mitschuld des Hausbesitzer oder Mieters ist, desto mehr kann die Versicherung bei der Entschädigung nach einem Einbruch kürzen“, so Zunk.

Die Fragen, die der Versicherer dann stellen muss, sind:

  1. Warum und wie lange war der Versicherte weg?

Mal kurz in den Garten oder in die Garage gehen? Dafür muss nicht immer die Tür verriegelt werden. Aber: „Wer länger als ein paar Minuten seine Wohnung verlässt, sollte immer so häufig abschließen, wie es seine Wohnungstür technisch erlaubt“, rät Zunk. Dazu gibt es auch entsprechende Urteile (wir berichteten).

  1. Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Einbruch und der nicht verschlossenen Tür?

Sind die Einbrecher wirklich durch die Tür in die Wohnung gelangt? Oder durch ein Fenster? Hat die Wohnungstür überhaupt etwas mit dem Einbruch zu tun?

  1. Was steht im Vertrag?

Jeder Versicherungsvertrag ist anders – so auch die Leistungen im Falle eines Einbruchs. Manchmal leisten Versicherer sogar bei grober Fahrlässigkeit. Hier lohnt es sich, mal nachzulesen.

Allgemein gilt zudem: Investitionen in den Einbruchsschutz lohnen sich. Denn Einbrecher, die merken, dass sie nicht schnell in die Wohnung oder ins Haus kommen, brechen ihre Mission auch schnell wieder ab. Rund 43 Prozent der Einbruchversuche scheitern an eingebauter Sicherungstechnik. Dafür gibt es heutzutage sogar staatliche Förderung (wir berichteten).

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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