- Von Redaktion
- 09.07.2019 um 12:41
Die Finanzanlagevermittler (nach Paragraf 34 d und 34 f Gewerbeordnung) sollten über die Industrie- und Handelskammern (IHKn) beaufsichtigt werden und nicht durch die Finanzaufsichtsbehörde Bafin, wie es die Bundesregierung mit dem Ziel einer „einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht“ laut Koalitionsvertrag plant.
Weniger Verdienst und höherer bürokratischer Aufwand
„Provisionsdeckel kommt nicht den Versicherungsnehmern zugute“
Vorsicht vor irreführender Werbung mit der Bafin
Mit einer entsprechenden Forderung haben sich nun diverse Maklerpools zu Wort gemeldet, die sich in der Initiative „Pools für Makler“ zusammengeschlossen haben. Hinter dieser Initiative steht wiederum der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.
Das Hauptargument der Pools: Da man mit der Vermittleraufsicht durch das Kammersystem seit 2013 gute Erfahrungen gemacht worden seien, solle dieses System auch auf die Finanzanlagevermittler angewandt werden.
Die konkreten Forderungen der Initiative im Wortlaut:
- Erhalt des bewährten und gewachsenen Aufsichtssystems für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler.
- Stopp der Pläne für einen unsinnigen und bürokratischen Aufwand für den Wechsel hin zu einer Bafin-Aufsicht
- klare Vorgaben für eine bundesweit einheitliche Aufsicht für unabhängige Berater und Vermittler mit Zulassung nach den Paragrafen 34d, 34f, 34h und 34i Gewerbeordnung unter dem Dach der IHKn
Zudem bringen die „Pools für Makler“ diese Argumente gegen eine Bafin-Aufsicht vor:
- Kostenrisiko: Das vorhandene Umlageprinzip für Bafin-beaufsichtigte Unternehmen wird sehr wahrscheinlich zu deutlich höheren Kosten im vierstelligen Bereich für die Vermittler führen.
- Diese erhöhten Kosten werden dazu führen, dass zahlreiche Vermittler den Markt verlassen werden. Die unabhängige Finanzanlagenberatung in Deutschland wird spürbar leiden.
- Finanzanlagenvermittler werden keine Beratungsdienstleistungen mehr durch die IHKn erhalten, da die Bafin eine reine Aufsichtsbehörde ist.
- Die Aufsicht würde noch mehr zerstückelt (statt vereinheitlicht), da die Versicherungsvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung bei den IHKn verblieben. Es gäbe somit einen „Aufsichtsriss“ quer durch die Vermittlerunternehmen.
- Eine einheitliche Vermittleraufsicht bei den IHKn würde eine konsistente Aufsicht über alle Erlaubnistatbestände hinweg ermöglichen.
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