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Der Elektroauto-Hersteller Tesla will seinen Kunden in Zukunft den Papierkram mit der Autoversicherung ersparen. Für jedes neue Auto will das US-Unternehmen einem Medienbericht zufolge ein lebenslang gültiges Versicherungs- und Wartungspaket schnüren. Tesla-Chef Elon Musk sei demnach bereit, das Rundum-Sorglos-Paket auch selber anzubieten, sollte man keinen geeigneten Versicherungspartner finden. mehr

7.985 Beschwerden von Versicherungskunden liefen im vergangenen Jahr bei der Aufsichtsbehörde Bafin auf. Ein Jahr zuvor waren es noch 7.843 Fälle. Worüber sich die Kunden vor allem erzürnten, lesen Sie hier. mehr

Ein herabfallender Ast zerstört ein geparktes Auto. Muss der Baumbesitzer für den Schaden aufkommen? Nicht unbedingt, sagt die deutsche Rechtsprechung. Denn: Grundstücksbesitzer, die ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachkommen, haben nichts zu befürchten. mehr

Es ist wieder Verkleidungssaison – nicht nur in Köln, sondern in ganz Deutschland begeistern Karnevalspartys die Bundesbürger. Aber wo sind die Grenzen beim Verkleiden? Darf man beispielsweise auch im Auto mit seiner Batman-Maske sitzen? Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat die Antwort. mehr

Im vergangenen Jahr starben 245 Menschen weniger im Straßenverkehr als noch 2015, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Das ist der niedrigste Wert seit über 60 Jahren. Die Zahl der Verletzten ist 2016 hingegen leicht gestiegen. mehr

Wenn weit und breit kein freier Parkplatz zu finden ist, stellen sich manche Autofahrer auch ins Halteverbot – wird schon nichts passieren, so der Glaube dabei. Was sie dabei nicht wissen: Wenn ihr Auto im Halteverbot beschädigt wird, muss der Versicherer nicht unbedingt die volle Leistung zahlen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt. mehr

Wer sich ein neues Auto kauft, der will das Gefährt oft erstmal testen: Wie fährt es sich, funktioniert alles? Also reingesetzt und Probe gefahren – aber was, wenn auf der Testfahrt ein Unfall passiert? Wer muss dann haften? Hier kommt die Auflösung. mehr

Mit einer spektakulären Rettungsaktion auf der A9 hat ein Autofahrer einem bewusstlosen Kollegen im benachbarten Wagen vermutlich das Leben gerettet. Der als Held gefeierte Mann bremste den führerlosen Wagen aus und brachte ihn so zum Stillstand. Nun stellt sich die Frage, ob die Versicherung auch für einen absichtlich herbeigeführten Autounfall aufkommt. Die Antwort lesen Sie hier. mehr

Ein Mann meldete seiner Versicherung nach einem Unfall nicht, dass es Vorschäden gab. Erst durch ein Gutachten noch vor der Regulierung kam der Schaden ans Licht. Die Versicherung wollte nicht zahlen – das Oberlandesgericht Köln entschied am Ende aber zugunsten des Autofahrers. mehr

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