Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Spezialist. © privat
  • Von Redaktion
  • 08.04.2021 um 16:10
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Das ist eine der häufigsten Fragen, die Versicherungsmakler und Biometrie-Spezialist Philip Wenzel in letzter Zeit von Kollegen gehört hat. Seine Antwort: Es kommt auf den Kunden an – er selbst ist aber kein großer Fan der Kombi. Die Details erfahren Sie hier.

Eine der häufigsten Fragen der letzten Zeit, die mir von Kollegen gestellt wurde, betraf die Kombination von Altersvorsorge und BU-Versicherung. Wie immer lässt sich das nicht trennscharf kategorisieren. Mal ist es eine gute Lösung, mal eher nicht. Es kommt auf den Kunden an.

Als Basis ließe sich aber sicherlich eine große Übereinstimmung dafür finden, dass die Ausgaben für eine Altersversorgung, egal, ob in Form einer Immobilie, Aktien, Rentenversicherung, Bitcoins, ukrainische Staatsanleihen, Containern oder was auch immer, rückversichert sein sollten über eine BU-Versicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Kombinationen von (sogenannten) Alternativprodukten.

Bei der Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (68 Punkte bei Scrabble) abzuschließen. Der Vorteil für den Vermittler liegt darin, dass nur ein Vertrag zu bearbeiten ist, aber die Beiträge für Rentenversicherung und BUZ in der Regel höher sind, was sich positiv auf die Courtage oder Provision auswirkt.

Der Vorteil für den Kunden liegt darin, dass er nur einen Vertrag ausfüllen, unterschreiben und verwalten muss. Im Leistungsfall ist es für viele sicherlich hilfreich, dass die BUZ nicht nur eine Rente zahlt, sondern auch noch die Rentenversicherung weiter bespart. Es stellt sich also nicht die Frage, ob die Altersvorsorge ruhen oder gekündigt werden soll.

Problem nur in die Altersrenten-Phase verschoben

Dadurch würde der Kunde quasi sein Saatgut verdreschen, indem er während der Phase der Berufsunfähigkeit sich die Beiträge für die Rentenversicherung spart, aber dadurch das Problem nur in die Altersrenten-Phase verschiebt. Wenn der Kunde bereit ist, zwei Verträge auszufüllen, dann ist es durchaus möglich, eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung bei BU und zusätzlich eine Selbständige BU-Versicherung abzuschließen.

Im Übrigen sollte auch tatsächlich für jeden ETF, Fondssparplan oder Immobilienfinanzierung eine eigene BU-Versicherung abgeschlossen werden. So ist der Kunde einerseits flexibler und andererseits weiß er auch, warum er die jeweilige Höhe und Laufzeit gewählt hat. In der dritten Schicht gibt es also kaum stichhaltige Argumente für eine allzu feste Bindung von BU-Versicherung und Altersvorsorge.

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