Verbraucherinnne nehmen sich Faltblätter zu verschiedenen Themengebieten, die in einem Regal einer Verbraucherzentrale stehen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.08.2017 um 15:22
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:45 Min

Geht ein Versicherungsmakler zur BU-Beratung zur Verbraucherzentrale. Nein, so fängt kein Witz an, das hat Versicherungsmakler Frank Dietrich tatsächlich gemacht. Er wollte wissen, wie gut oder schlecht eine Beratung zur Arbeitskraftabsicherung dort ist. Sein Fazit: Taugt nix. Nun fordert er eine Neuordnung des Verbraucherschutzes und will eine entsprechende Petition starten.

In mehreren Texten auf der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverbands heißt es, frei zitiert, dass guter oder schlechter Verbraucherschutz den Unterschied zwischen einem in finanzieller Hinsicht guten oder einem schlechten Leben ausmacht. Ich persönlich füge noch hinzu, dass die Qualität der Beratung darüber entscheidet, ob man nun wirklich versichert ist oder es nur hofft.

Das Problem: Wir haben meiner Meinung nach keinen kompetenten, also guten Verbraucherschutz im Sinne der bedingungskonformen, unabhängigen und vergleichenden Beratung (Kundennutzen) in den Bereichen PKV und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Um das zu verdeutlichen, machte ich mir ein paar schöne Stunden und ging letztens mal zur Verbraucherzentrale. Ich bat um eine grundlegende Beratung im Sinne der Absicherung der Arbeitskraft. Meine Beraterin war die Leiterin des Beratungszentrums vor Ort.

Um den Artikel nicht unendlich zu strecken, zitiere ich nur einige ganz wenige Punkte, die ich als wichtig oder unvollständig oder sogar falsch ansehe:

  • Vergleichsportale und Testberichte sollte man mit Vorsicht nutzen, da diese unvollständig sind und niemals alle Versicherer wiedergeben. Darauf habe ich bereits in einem Artikel hingewiesen.
  • Eine AU-Klausel war der Dame als solches nicht bekannt.
  • Die konkrete Verweisung konnte sie nicht eindeutig erklären.
  • Ich sprach die Verbraucherschützerin auf eine mögliche Nachprüfung an und es wurde etwas von abstrakter Verweisung gemurmelt. Leider ohne verständliche Erklärung.
  • Eine Dynamik im Leistungsfall wurde empfohlen.
  • Sie wies auf einen Testbericht der Stiftung Warentest zum Thema hin, teilte mir aber mit, dass solche Tests nur eine Groborientierung wären. Da jeder einen anderen Bedarf habe, könne man die Tests nur bedingt nutzen.
  • Die Möglichkeit der Stundung der Beiträge hob die Dame als besonders empfehlenswertes Tarifmerkmal hervor. Sie erwähnte das Beispiel der Elternzeit, in welcher meist ein geringeres Einkommen vorliegt. Wer dann stunden könne, sei klar im Vorteil. Was sie nicht erwähnt ist, dass bei Elternzeit bei einem der drei am besten gewerteten Anbieter der Stiftung Warentest das Berufsbild nicht mehr versichert ist. Ohne diesen Hinweis ist die Empfehlung eine Farce gelebter Inkompetenz.
  • Eine befristete Anerkenntnis sei zu empfehlen.
  • Auch bei Schülern sei eine solche Absicherung durchaus nötig. Es wurde konkretisiert, dass Menschen, die keinen Beruf haben, wie zum Beispiel Hausfrauen oder eben auch Schüler, in der Regel nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Eine Berufsunfähigkeit dafür gebe es nicht. Das ist schon eine sehr gewagte und einfach falsche Aussage, betrachtet man die Angebote des Marktes.

Es ist schon beachtlich, welche Aussagen nicht gemacht wurden, welche Sachverhalte nicht erklärt werden konnten und welche Angaben einfach falsch waren.

Anschließend betrachten wir beispielhaft einige Inhalte / Bewertungen von Stiftung Warentest, die zur „Qualitätssicherung der Beratung“ der Verbraucherzentralen laut Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen, genutzt werden.

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