- Von Lorenz Klein
- 03.06.2022 um 12:29
Die Bundesregierung soll bis Ende des Jahres eine mögliche Regelung vorschlagen, wie eine Versicherungspflicht für Gebäudebesitzer gegen Elementarschäden rechtlich ausgestaltet werden könnte. Diese Forderung haben die Justizminister der Bundesländer erhoben. Eine entsprechende Versicherungspflicht sei demnach verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der Frühjahreskonferenz der Länder in Bayern.
Hintergrund der nun wieder aufgeflammten Debatte um die Versicherungspflicht ist die Flutkatastrophe von Juli 2021, die den Westen Deutschlands mit ungeheurer Wucht traf. Wer für die Schäden von etwa 30 Milliarden Euro aufkommt, sei bislang nicht eindeutig geregelt, wie es in einem aktuellen Bericht von „SWR Aktuell“ heißt (hier geht es zum Video (2:24 Minuten)). Künftig müsse klarer sein, wie die Last solcher Schäden gerecht bezahlt und verteilt werden, so die Forderung der Bundesländer. Noch sei man hiervon aber weit entfernt.
Warum der Elementarschutz so wichtig ist
BdV fordert Pflicht zur Elementarschadenversicherung per Pool
Unwetter kosten Versicherer 13 Milliarden Euro
„So kann das nicht weitergehen“
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg (Grüne), mahnte deshalb im SWR-Bericht einen grundlegenden Wandel in der Absicherung von Elementarschäden an. So sei die Versicherungswirtschaft „gerade mal für ein Drittel“ der 30-Milliarden-Euro-Schäden aufgekommen, sagte Kretschmann im SWR. „So kann das nicht weitergehen“, fügte der Grünen-Politiker hinzu. Und weiter:
„Wir werden immer mehr solcher Schadensereignisse haben – und das geht nur über eine solidarische Pflichtversicherung aller Immobilienbesitzer.“
Eine Elementarversicherung bei Naturgewalten deckt unter anderem Sturm, Hagel, Blitzschlag, Starkregen und Überschwemmung ab und soll nach dem Willen vieler Experten für alle Hausbesitzer verpflichtend sein, da die bisherige Eigeninitiative der Hausbesitzer nicht ausreiche. „Knapp die Hälfte der Haushalte sind versichert. Das ist zu wenig“, so Achim Wambach vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung gegenüber dem SWR. Ein Grund für die unzureichende Absicherung der Immobilienbesitzer sei, so Wambach, „dass doch stark darauf spekuliert wird, wenn was passiert, hilft mir der Staat“.
GDV hält am Opt-out-Konzept fest
Aus Sicht des Versicherungsverbandes GDV sieht eine Versicherungspflicht hingegen weiter kritisch und favorisiert sein eigenes Konzept einer Opt-out-Lösung (wir berichteten) – zumal die Elementarversicherung nicht vor der Katastrophe selbst schütze. Anders gesagt: Trotz Versicherung sollte der Schutz des Gebäudes nicht vergessen werden, findet man beim GDV.
Verbandsfunktionärin Anja Käfer-Rohrbach empfahl gegenüber dem SWR unter anderem, drucksichere Fenster einbauen zu lassen, „wenn zum Beispiel bei Starkregenereignissen häufiger auch Keller überflutet werden“. Es gehe darum, Eigenvorsorge zu treffen, um Schäden minimieren zu können und damit auch „ihr Leib und Leben“ zu schützen, so Käfer-Rohrbach.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren