- Von Juliana Demski
- 23.01.2018 um 12:23
Mehr als 72 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Dabei sind 95 Prozent der jeweils angebotenen Leistungen gleich, und auch der allgemeine Beitragssatz beträgt bei allen Kassen 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.
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Richtig unterscheiden würden sich die Anbieter bei Zusatzleistungen, Erstattungen, beim Service, berichtet das Verbraucherportal „Finanztip“ – und beim Zusatzbeitrag. Denn den setzt jede Kasse selbst fest.
„Die Spanne beim Zusatzbeitrag reicht aktuell von 0,0 bis 1,7 Prozent“, sagt Annika Krempel, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Wer eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählt, kann schnell einen dreistelligen Betrag im Jahr sparen.“
Es gehe aber nicht allein ums Geld:
„Wer wechseln möchte, sollte sich genau überlegen, welche Leistungen wichtig sind, und die Angebote der Kassen entsprechend prüfen“, rät Krempel. Finanztip hat daher Preise und Leistungen von zwölf bundesweit geöffneten Anbietern miteinander verglichen. Wichtig war den Experten Service, Familienleistung und Vorsorge.
Das Ergebnis:
„Mit einem Beitragssatz von 15,19 Prozent ist die HKK besonders günstig und bietet ein gutes Leistungspaket“, erklärt Krempel. Das umfassendste Leistungsangebot gebe es aktuell bei der HEK. Allerdings liege bei diesem Anbieter der Beitragssatz mit 15,6 Prozent etwas höher.
Ähnlich sieht es auch bei der Energie BKK aus – sie liegt ebenfalls ganz oben in der Finanztip-Wertung; auch mit einem recht hohen Beitragssatz von 15,7 Prozent.
>>> Hier geht es zu den vollständigen Ergebnissen und Tabellen der Untersuchung.
Eine Alternative zu den bundesweiten Anbietern könnten auch regionale Kassen sein, so Finanztip.
„Unter den zahlreichen BKKs, IKKs und AOKs kann es einzelne Krankenkassen geben, die ebenfalls gute Leistungen bieten“, sagt Krempel. „Wer wechseln möchte, sollte deshalb auch die Konditionen der Anbieter vor Ort prüfen.“
Wichtig:
Sollte eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöhen, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten können Versicherte ihre Krankenkasse nach mindestens 18 Monaten Mitgliedschaft wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
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