Frank Grund: Der oberste Versicherungsaufseher der Bafin hat konkrete Pläne für die Begrenzung von Provisionen gemacht. © Bafin
  • Von Redaktion
  • 10.04.2018 um 10:02
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Auf einer internen Tagung hat Frank Grund, oberster Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, eine Begrenzung der Provisionen in der Lebensversicherung vorgeschlagen. Wie die Pläne konkret aussehen.

Maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme sollen Lebensversicherer künftig als Provisionen an den Vertrieb weitergeben dürfen. Für Vermittler mit geringer Kündigungsquote, wenig Beschwerden und zufriedenen Kunden können da oben drauf noch weitere 1,5 Prozent kommen.

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Diesen Vorschlag hat Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, auf einer internen Tagung der Branche unterbreitet, berichtet Versicherungsjournalist Herbert Fromme in der Süddeutschen Zeitung. Die Bafin bestätigte ihm gegenüber diese Vorschläge.

Interessenkonflikte darf es nicht geben

Provision in der Lebensversicherung stehen schon seit längerem unter Druck. Manche Politiker fordern einen harten Deckel bei 2,5 Prozent, die Verbraucherschützer indes die komplette Abschaffung. „Beim Verkauf von privaten Kranken- und Lebensversicherungen verdienen die Vermittler nur über Provisionszahlungen. Diese werden erst bei Vertragsabschluss gezahlt. Diese Versicherungen sind deshalb besonders anfällig dafür, Fehlanreize für den Verkauf zu setzen. Nur ein Provisionsverbot kann Fehl-und Falschberatungen verhindern“, sagt etwa Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

In der im Februar in Kraft getretenen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD heißt es, dass eine Vergütung von Vermittlern nicht mit der Pflicht kollidieren darf, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Noch erarbeitet die Europäische Kommission die genauen Kriterien, die bestimmen sollen, wann Provisionen oder andere Zuwendungen an den Vertrieb noch im Einklang mit den Kundeninteressen stehen.

Im Mai auf der politischen Agenda

Laut SZ-Bericht soll das Thema spätestens in Mai durch den Gesetzgeber aufgegriffen werden. Denn dann lege das Bundesfinanzministerium den fälligen Bericht über die Wirkung des Lebensversicherungsreformgesetzes aus dem Jahr 2014 vor.

Ein harter Provisionsdeckel von 2,5 Prozent würde rund 3 Milliarden Euro weniger Provisionszahlungen nach sich ziehen, schreibt Fromme weiter. Seiner Ansicht nach träfe das insbesondere die Strukturvertriebe und Maklerpools.

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