- Von Lorenz Klein
- 23.06.2017 um 16:51
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte den großen Vergleichsportalen in Deutschland im Mai bescheinigt, dass es für deren Nutzer schwierig sei, die Kriterien des Produktvergleichs nachzuvollziehen (wir berichteten). Dies hätten zwei Studien des VZBV zu Versicherungen, Ratenkrediten und Konsumentenkrediten „explizit“ gezeigt. So könnten Verbraucher keinesfalls sicher sein, dass sie in der Standardsortierung an erster Stelle das beste Ergebnis erhielten, so die Kritik.
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Damit Verbraucher tatsächlich in die Objektivität von Vergleichs- und Buchungsportale vertrauen könnten, hat der Verband in einem Positionspapier branchenübergreifend Anforderungen an Buchungs- und Vergleichsportale aufgestellt:
Objektivität herstellen
In die Algorithmen der Vergleiche dürfen nur objektive, für den Produktvergleich aus Verbrauchersicht relevante Kriterien einfließen.
Provisionen, Zahlungen oder geschäftliche Beziehungen zwischen Anbieter und Vergleichsportal dürfen keinen Einfluss auf die Darstellung der Produkte in der Ergebnisanzeige sowie das Ranking haben.
Provisionen transparent machen
Falls Zahlungen von Anbietern an Buchungs- und Vergleichsportale erfolgen, muss dies an prominenter Stelle transparent gemacht werden. Zahlungen können legitim für die Vermittlung sein, in keinem Fall jedoch für das Erkaufen von Rankings oder Bestenplätzen in der Ergebnisanzeige. Für die Vermittlung von Vertrauensgütern wie Finanzdienstleistungen fordert der VZBV ein Provisionsverbot.
Informationspflichten einführen
Im Telemediengesetz soll gesetzlich verankert werden, dass Betreiber von Buchungs- und Vergleichsportalen über Vergleichsmethoden, Ranking und Finanzierung des Portals umfassend und leicht verständlich informieren müssen. Insbesondere die Kriterien, nach denen das Ranking erfolgt, müssen an prominenter Stelle leicht zugänglich auf der Plattform bereitgestellt werden.
Reichweite der Vergleiche offenlegen
Anbieter von Vergleichs- und Buchungsportalen müssen kenntlich machen, welche Anbieter in die Vergleiche einbezogen werden. Insbesondere wenn relevante Anbieter, Tarife oder Vertriebswege nicht von dem Portal erfasst werden. Tarife, die exklusiv über das Portal angeboten werden, sind zu kennzeichnen. Nur so können Verbraucher die Qualität der Portale bezüglich ihrer Reichweite über alle verfügbaren Anbieter erkennen.
„Rankings auf Vergleichsportalen sollten unabhängig von Provisionszahlungen oder Geschäftsbeziehungen erfolgen müssen“, sagt Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim VZBV. Alles andere sei Werbung und sollte nicht als unabhängiger Vergleich ausgegeben werden dürfen, so Gurkmann.
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