- Von Andreas Harms
- 02.11.2022 um 16:04
Die Bafin fragt – und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will definitiv antworten. Wie er mitteilt, will er sich „intensiv an der Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum Entwurf eines Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ beteiligen.
Die Bafin hatte das Papier am 31. Oktober veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Es geht um „aggressive Verkaufspraxis“ bei Lebensversicherungen, um zu hohe Gebühren und Vertriebsprovisionen und somit auch um zu niedrige Renditen nach Kosten. Mehr dazu lesen Sie hier. Bis zum 15. Januar 2023 kann sich die Branche dazu äußern.
Der BVK gibt sich dabei sehr gelassen. „Wir begrüßen, dass die Bafin in ihrem Merkblatt keinen fixen Provisionsrichtwert vorgibt, sondern Auslegungsregeln für Paragraf 48a Versicherungsaufsichtsgesetz. Wir gehen davon aus, dass unsere BVK-Mitglieder die neue aufsichtsrechtliche Maßnahme nicht betrifft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Er freue sich auf „eine konstruktive Zusammenarbeit des BVK mit der Bafin“.
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