- Von Lorenz Klein
- 20.07.2020 um 09:28
Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte haben bislang etwa 247.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Das gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag bekannt – und bezifferte zugleich das Schadenvolumen, das der Branche durch den Diesel-Skandal bislang entstanden ist.
Bis Ende Mai sind laut GDV rund 667 Millionen Euro für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten angefallen. Der Abgasskandal nahm vor gut fünf Jahren seinen Anfang und gipfelte vor einigen Wochen in dem Abschluss der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen.
Seit der letzten Zählung im Oktober 2019 seien damit noch einmal knapp 60.000 Rechtsschutzfälle hinzukommen – und weitere Ausgaben von 124 Millionen Euro, meldete der GDV. Grund hierfür sei, dass sich zum einen, „offenbar noch zahlreiche Diesel-Fahrer gegen eine Musterfeststellungsklage entschieden“ hätten. „Zum anderen kamen weitere Verfahren gegen andere Automobilhersteller wegen vermeintlicher Abgasmanipulationen hinzu“, heißt es aus Berlin.
Der Streitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle summiere sich damit inzwischen auf fast 5,9 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Streitwert liegt den Angaben zufolge bei rund 24.000 Euro. Insgesamt bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich über vier Millionen Fälle und leisten dafür rund drei Milliarden Euro.
Wie der Verband weiter berichtet, befürchten die Rechtsschutzversicherer neben den Kosten weitere Belastungen – so sei für nächstes Jahr eine Erhöhung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren geplant. Die damit verbundenen höheren Kosten treffen laut GDV „aber nicht nur die Unternehmen, sondern vor allem rechtsuchende Verbraucher ohne Versicherung“. Besonders im Arbeitsrecht habe das Bedeutung.
Hier rechneten die Rechtsschutzversicherer mit steigenden Fallzahlen aufgrund von Arbeitsplatzverlusten als Folge der Corona-Krise. Ein Indiz dafür seien die seit März häufiger in Anspruch genommenen telefonischen Rechtsberatungen, die von den Versicherern angeboten werden (wir berichteten).
Aus Sicht des GDV sollten die Gebühren daher „mit Augenmaß“ angepasst werden. Zudem könnten bei bestimmten Verfahren, die für Anwälte weniger aufwendig seien, die Gebühren auch gesenkt werden – etwa bei der standardisierten Bearbeitung „vieler gleichgelagerter Fälle in Massenverfahren, wie zuletzt eben im Zuge des Dieselskandals“.
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