- Von Andreas Harms
- 08.02.2022 um 12:37
Das ist erst einmal eine Niederlage für die Arag. Der Versicherer soll für ein Verfahren eines Kunden gegen Mercedes-Benz bezahlen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (Urteil 9 O 257/21).
Der Versicherungsnehmer hat den Autohersteller vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verklagt, weil er die Abgaswerte manipuliert haben soll. Es geht um einen Mercedes ML 350 Blue-Tec 4Matic, der von einem durch das Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Rückruf betroffen ist. Natürlich ein Diesel, Kaufpreis in diesem Fall: 53.100 Euro.
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Die hamburgische Anwaltskanzlei Hahn fordert für den Mercedes-Kunden nun Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie der Daimler-Konzern seit dem 1. Februar heißt. Dabei verweist die Kanzlei auf ihrer Website darauf, dass im Auto mehrere Abschaltmechanismen eingebaut seien. Unter anderem eine unzulässige sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Das ist eine Software, die automatisch erkennt, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet. Dann senkt sie die Temperatur des Kühlmittels künstlich. Damit erhitzt sich das Motoröl geringer als sonst – und aus dem Auspuff strömen weniger Stickoxide als im normalen Straßenverkehr.
Die Arag räumte der Klage nur geringe Aussicht auf Erfolg ein und wollte folglich nicht zahlen. Die 27. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts wies das Ganze in erster Instanz auch gleich mal ab. Doch der Kläger ging in Berufung.
Meinung gegen Meinung
Jetzt stellten die Richter in Düsseldorf fest, dass die Erfolgsaussichten durchaus groß genug seien, dass der Versicherer zahlen soll. Sie verweisen darauf, dass Daimler bereits beim Oberlandesgericht Naumburg eine Niederlage kassiert hat und sich sogar schon der Bundesgerichtshof zur Kühlmittel-Schummel-Software geäußert hatte.
Die Arag will das so nicht hinnehmen. In einer Stellungnahme des Versicherers verweist man auf eine andere Vorgeschichte von Klagen gegen Daimler:
Seit Mitte 2021 hat sich bei den Daimler-Klagen eine deutliche höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herausgebildet, wonach es bei sogenannten Thermofenstern zu Klageabweisungen kommt. Nahezu alle Abgas-Verfahren gegen Daimler haben daher im Instanzenzug keinen Bestand und gehen verloren.
Im Übrigen sei auch das angesprochene Verfahren in der ersten Instanz verloren gegangen. Weshalb sich die Arag jetzt auch in Düsseldorf wehren wolle:
Die Entscheidung zur Deckungsschutzklage des LG Düsseldorf ist nicht rechtskräftig. Wir werden die Urteilsgründe sorgfältig prüfen, gehen aber derzeit schon davon aus, dass wir in die Berufung gehen.
Fortsetzung folgt also.
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