- Von Lorenz Klein
- 09.01.2018 um 16:51
Was viele Arbeitnehmer dabei nicht wissen:
Anders als im Zivilrecht gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass bis zur ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt – und zwar auch dann, wenn sie zu 100 Prozent den Prozess gewinnt. Darauf weist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans-Jürgen Marx hin. „Zahlt zum Beispiel der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne Angabe eines Grundes für drei Monate kein Gehalt und muss der Arbeitnehmer diese drei Gehälter vor dem Arbeitsgericht einklagen, muss der Arbeitnehmer, obwohl er den Prozess zu 100 Prozent gewinnt, seine eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen“, sagt Marx.
Er empfiehlt daher, dass jeder Arbeitnehmer über eine Rechtsschutzversicherung verfügen sollte, die auch Arbeitsrechtsschutz beinhaltet. Da jedoch „alle Rechtsschutzversicherungen erst nach einer sogenannten Wartezeit eingreifen“, so Marx, sollte die Police nicht erst im Konfliktfall, sondern rechtzeitig vorher abgeschlossen werden.
Aber zunächst ein Schritt zurück:
Die Rechtsschutzversicherung hat ihren Exotenstatus hierzulande bereits vor vielen Jahren abgelegt. In jedem vierten Haushalt findet sich heute eine entsprechende Police – Tendenz steigend. Ihre gesetzliche Grundlage findet sie in den Paragrafen 125 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Demnach ist der Versicherer verpflichtet, „die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer oder der Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen“.
Die Rechtsschutzversicherung deckt dabei unter anderem die Anwalts- und Verfahrenskosten, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Also alles klar geregelt? Mitnichten.
Das geht schon damit los, dass nicht in jedem Vertrag alle Leistungsarten eingeschlossen sind. Für Makler erweist sich daher die Beratung in Sachen Rechtsschutz als vertrackt – da hilft es, sich ein methodisches Grundgerüst aufzubauen: „Die Vermittler sollten im Vorfeld klären, welche Lebensbereiche des Kunden abgesichert werden sollen“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. „In Betracht kommt eine Absicherung der Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.“
Dabei sind Franke und sein Team der Auffassung, dass „eine allumfassende Absicherung der vier Bereiche“ sinnvoll sei – „dies ist aber natürlich auch eine Frage des Preises“, wie der Analyst hinzufügt. In der Tat spielt der Preis seit jeher eine große Rolle im Beratungsgespräch, wie Rechtsschutzexperte Andreas Reineke zu berichten weiß – und das wissen natürlich auch die Produktgeber.
„Da der Verkauf von Rechtsschutzversicherungen immer noch häufig über die Preissensibilität der Verbraucher gesteuert wird, haben die Versicherer entsprechend reagiert und die Tarife auf dieses Kundenverhalten ‚optimiert‘“, sagt Reineke, der als Trainer für die Deutsche Makler Akademie (DMA) im Bereich Rechtsschutz tätig ist.
Für Makler birgt eine derartige „Optimierung“ allerdings Tücken.
So habe es die „dynamische Entwicklung“ der Sparte sowohl den Maklern als auch den Kunden „nicht einfacher gemacht, die passende Versicherung auszuwählen“, stellt Reineke fest. Der Grund: Die Maklerschaft werde zunehmend dazu gezwungen, auch für eine Rechtsschutzversicherung „ins Detail zu gehen, um Sub-Limits und in den Bedingungen vorhandene Einschränkungen zu finden“. Da besteht leicht die Gefahr, sich in den Bedingungswerken der Versicherer zu verheddern.
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