- Von Lorenz Klein
- 09.01.2018 um 16:51
Laut Franke und Bornberg entspricht das Deurag-Modell dem Branchentrend, den Kunden einen Basisschutz bereitzustellen, den sie dann um weitere Zusatzpakete individuell erweitern können. Auf dieser Basis könne der Vermittler mit seinem Kunden gegebenenfalls abwägen, auf welche Bereiche er im Einzelfall verzichten kann, so Franke. „Wenn beispielsweise kein Führerschein und kein Fahrzeug vorhanden sind, kann der Bereich Verkehrs-Rechtsschutz entfallen, da die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger bereits über den Bereich Privat- Rechtsschutz mitversichert ist.“
Zudem könne beim Leistungsniveau abgewogen werden, welchen Umfang der Kunde wirklich braucht und sich leisten kann. So kann Franke zufolge der Rechtsschutz bei Kapitalanlagen schlichtweg entfallen, wenn der Kunde gar keine Kapitalanlagen hat.
Hat der Versicherungsnehmer bereits ein Testament verfasst und eine entsprechende Patienten- und Vorsorgeverfügung hinterlegt, kann wiederum auf diese Leistungsarten verzichtet werden. „Auch dies setzt immer eine sorgfältige Betrachtung der Lebensumstände voraus“, so Franke.
Eine weitere Möglichkeit der Preisersparnis sei der Abschluss eines Single- oder Familientarifs, der der entsprechenden Lebenssituation des Kunden gerecht wird. Singletarife sind grundsätzlich günstiger und können im Bedarfsfall auf einen Familientarif umgestellt werden.
Aus Sicht von DMA-Mann Reineke gehören „die richtige Bedarfsermittlung und die Analyse der bestehenden und der möglicherweise neu abzuschließenden Rechtsschutzversicherung“ zu den großen Stolpersteinen im Beratungsgespräch. Dabei legten leider nicht alle Makler den gleichen Wert darauf, Leistungsausschlüsse zu analysieren, denn auch hier versteckten sich deutliche Unterschiede bei einzelnen Anbietern und Tarifen, resümiert Reineke.
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