Ein Mann wartet, bis sein E-Auto geladen hat: Gegen Ende des Jahres überprüfen viele Verbraucher ihre KFZ-Policen. © Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 23.10.2024 um 14:58
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Ende November läuft die Frist für den Wechsel von KFZ-Policen aus. Welche neun Risiken KFZ-Policen unbedingt absichern sollten, hat der Bund der Versicherten in einem Workshop erklärt. Und auch drei Bestandteile, die er für unnötig hält.

Bald ist wieder Jahresende und viele Versicherte vergleichen die Tarife ihrer KFZ-Policen mit denen anderer Versicherer. Der Volkssport, die eigene KFZ-Versicherung noch schnell vor Ende November gegen eine günstigere zu tauschen, hat aber wohl etwas nachgelassen.

Der Grund: Viele Versicherer setzen mittlerweile auf andere Ablaufdaten. Das hat KFZ-Expertin Bianka Bobell vom Bund der Versicherten (BdV) in einem Workshop erklärt.

Zur kalten Jahreszeit ist eine Vollkaskoversicherung besser

Manche Versicherte überlegen auch wegen der steigenden Versicherungsprämien von einer Voll- auf eine Teilkaskoversicherung zu wechseln. Bobell rät Versicherten allerdings, gerade zur kalten Jahreszeit nicht in eine Teilkaskoversicherung zu wechseln. Außerdem könne es bei einer guten Schadenfreiheitsklasse günstiger sein, wenn der Wagen vollkaskoversichert ist.

Generell empfiehlt die KFZ-Expertin Versicherten eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro für die KFZ-Teilkaskoversicherung sowie 300 bis 1.000 Euro für die KFZ-Vollkaskoversicherung.

An diesen Merkmalen erkennen Versicherte aus Sicht des BdV, ob sie ihre aktuelle KFZ-Police weiterführen sollten:
  • Die Versicherung sollte 100 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
  • Die KFZ-Police sollte einen vereinbarten Haftpflichtschutz für im Ausland gemietete Fahrzeuge beinhalten (die sogenannte Mallorca-Deckung).
  • Der Versicherer verzichtet in der Kaskoversicherung auf den Einwand auf grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ausnahme: Drogen und Alkohol).
  • Sonderausstattungen sind mitversichert.
  • Kurzschlussschäden an einem Akku eines E-Autos werden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro ersetzt.
  • Bei einem Totalschaden werden eventuelle Entsorgungskosten für den Akku des E-Autos ersetzt.
  • Der Akku des E-Autos ist zum Neuwert versichert (die sogenannte Neuwertentschädigung).
  • Der Versicherer übernimmt die Kosten des Transports des E-Autos zur nächsten Ladestation.
  • Verlust und Beschädigung von fest installierten Wallboxen sind in der Kaskoversicherung mitversichert.

Es gibt jedoch aus Sicht von Bobell auch unnötige Bestandteile in KFZ-Policen. Dazu zählen beispielsweise:

  1. Eine Insassen-Unfallversicherung: Ansprüche erfülle die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung bereits.
  2. Ein Rabattschutz: Er steigere die Versicherungsprämie und binde den Versicherten an den Versicherer.
  3. Eine Fahrerschutzversicherung: Sie sei für alle unnötig, die bereits eine Krankentagesgeld-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung und gegebenenfalls eine Unfall- und/oder Risikolebensversicherung besäßen.

„Generell gilt: Leistung vor Prämie“, sagt KFZ-Expertin Bobell vom Bund der Versicherten. Es nützt aus Sicht der Verbraucherschützerin nichts, wenn Personen eine günstige Versicherung mit niedriger Prämie abschließen, aber auf den Restkosten bei einem Versicherungsfall sitzen bleiben.

„Mittlerweile hat sich die Vielfalt der KFZ-Tarife so gewandelt, dass es vielen Versicherten schwerfällt, den Überblick zu behalten“, so Bobell weiter. Und Online-Vergleichsportale wie Check24 seien dabei auch keine große Hilfe. Denn erstens seien sie „nicht neutral – und kein Vergleichsportal auf dem Markt hat sämtliche Versicherer und deren Tarife im Angebot“.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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