- Von Karen Schmidt
- 02.07.2020 um 15:16
Die Aufsichtsbehörde Bafin hat überprüft, ob ältere Autofahrer zu Recht den Vorwurf erheben, sie würden in der Kfz-Versicherung wegen ihres Alters diskriminiert. Das Ergebnis: nein. Die altersabhängige Tarifierung in der Autoversicherung beruhe auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation und entspreche somit Paragraf 20 Absatz 2 Satz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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„Anhaltspunkte für Verstöße gegen diese Vorschrift und damit für eine unzulässige Diskriminierung älterer oder jüngerer Versicherungsnehmer haben sich nicht ergeben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
Bei einem signifikanten Anteil der untersuchten Kraftfahrtversicherer müssten selbst ältere Versicherungsnehmer bis unter 79 Jahren eine niedrigere durchschnittliche Prämie zahlen als etwa 27- bis 41-jährige Versicherungsnehmer, steht dort weiter.
Die Bafin habe festgestellt, dass bei eher gleichbleibendem Schadendurchschnitt die durchschnittliche Schadenhäufigkeit bei älteren Personen steige und die Versicherer insofern einen entsprechenden Prämienzuschlag kalkulieren dürften. Dämpfend wirkten sich dagegen andere Tarifmerkmale wie eine höhere Schadenfreiheitsklasse und geringere jährliche Fahrleistung auf die Prämienbelastung aus.
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