- Von Redaktion
- 24.05.2016 um 09:27
Grobe Fahrlässigkeit klingt wie ein Kunstbegriff. Dahinter verbirgt sich der Vorwurf an den Versicherungsnehmer, nahestehende Überlegungen nicht angestellt und erforderliche Sorgfalt nicht walten gelassen zu haben. Damit bietet diese Klausel die Möglichkeit, Kunden bei schweren Schäden in die Mithaftung zu nehmen. Der Kunde bekommt also nicht den Schaden in Gänze ersetzt. Kunden sollten deshalb darauf achten, dass der Versicherer auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichtet.
Wer ein Haus baut und glaubt, er ist mit einer Rechtsschutzversicherung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen automatisch auf der sicheren Seite, irrt. Denn bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Baufirma leisten viele Policen nicht. Wenn Handwerker also pfuschen, muss der Versicherte mit eigenen Mitteln kämpfen.
Zuletzt sei empfohlen, auf Tarife mit Beitragsrückgewähr zu verzichten. Darunter versteht man eine Rückerstattung von Beiträgen für den Fall, dass kein Schaden eintritt. Die dafür notwendigen Kosten werden seitens der Versicherer auf die eigentliche Prämie aufgeschlagen, sodass Kunden häufig mehr bezahlen als sie tatsächlich zurück erhalten.
Weitere sieben Klauseln, die Sie beachten sollten, finden Sie hier.
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