- Von Anette Bierbaum
- 13.05.2020 um 14:56
Noch gut sechs Wochen – dann beginnen in vielen Bundesländern die Sommerferien. Wird die weltweite Reisewarnung über den Juni hinaus verlängert, bleiben nicht mehr allzu viele Reiseziele und Unterkünfte für den Sommerurlaub übrig. Profitieren dürfte davon die Camping-Branche. 2019 stieg die Zahl der Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen in Deutschland um knapp 14 Prozent auf 80.863, darunter 54.000 Reisemobil-Neuzulassungen und 27.000 Zulassungen von Caravans. In diesem Jahr dürfte dieser Trend wegen der Corona-Pandemie wohl noch einmal verstärkt werden. Das Problem dabei: Viele frisch gebackene Camper vergessen den passenden Versicherungsschutz.
So versichern Sie Ihren Camper innen wie außen
Wer nicht nur den Wohnwagen selbst, sondern auch die Innenausstattung gegen Überschwemmungs- und Brandschäden, Diebstahl und Unfallschäden schützen möchte, sollte zunächst prüfen, ob die Hausratversicherung dafür aufkommt. Andernfalls ist möglicherweise eine Inhaltsversicherung eine Alternative. Je nach Tarif schließt diese das Reisegepäck, Haushaltszubehör und Elektrogeräte wie TV-Geräte und Videorecorder mit ein. Etwas teurere Zusatz-Tarife umfassen bis zu einer bestimmten Summe auch Handys und Sportzubehör (etwa Fahrräder oder die Surfausrüstung). Ausgeschlossen sind dagegen Schmuck und Bargeld.
Ganzjährige Rundum-Pakete
Wer seinen Wohnwagen allerdings über einen langen Zeitraum nicht bewegt oder monateweise abmeldet, sollte bedenken, dass klassische Wohnwagen-Versicherungen nur für Schäden an angemeldeten Fahrzeugen und Anhängern aufkommen. Die neue Generation der Camping-Versicherungen bietet darüber hinaus aber spezielle Dauercamper-Policen an, die sowohl Standfahrzeuge als auch Reisefahrzeuge sowie deren bewegliches Inventar mit abdecken. Hierzu zählen auch das Vorzelt und dessen Inhalte sowie Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen.
Der Versicherungsschutz gilt während des Aufenthaltes auf ständig genutzten, offiziell von Vereinen, Behörden oder privat geführten Camping-Plätzen sowie im Winterlager und auch während der Überführung vom Camping-Platz zum Winterlager und zurück. Außerdem greifen die Versicherungspakete für das Inventar während der Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren