Der Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt schraubt an einem Fahrzeug herum: Derzeit fallen bei der Kfz-Reparatur Zusatzkosten für Corona-Hygienemaßnahmen an. © picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz
  • Von Juliana Demski
  • 09.11.2020 um 12:40
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Als Folge der Corona-Pandemie müssen Kfz-Versicherer im Schadenfall mit höheren Kosten rechnen. Denn: Laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts in Heinsberg können Kfz-Versicherungskunden auch die anfallenden Kosten für die vorgeschriebene Desinfektion nach einer Autoreparatur gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.

Was ist geschehen?

Ein Kfz-Versicherungsnehmer lässt sein Auto wegen eines unverschuldeten Haftpflichtschadens durch einen Fachbetrieb reparieren. Rund 3.300 Euro fallen dabei an. Neben den Reparaturkosten sind in diesem Preis auch Extrakosten in Höhe von 60,87 Euro für derzeit verpflichtende Corona-Hygienemaßnahmen in Kfz-Werkstätten enthalten – der Versicherer weigert sich jedoch, für diese aufzukommen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Amtsgerichts in Heinsberg geben dem Kläger Recht (Aktenzeichen: 8 C 161/20). Laut dem Urteil muss der Kfz-Versicherer vollumfänglich für die Kosten einer Corona-Desinfektion aufkommen. Denn: Diese seien notwendig, da das Auto während der Reparatur von Dritten berührt werde – und somit ein Mittel des Infektionsschutzes. Niedrige Hygienepauschalen, auf die sich einige Versicherer derzeit beriefen, seien indes nicht rechtmäßig, erklären die Richter.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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