Ist Mitgründer und Geschäftsführer von Covomo: Eberhard Riesenkampff. © Covomo
  • Von Lorenz Klein
  • 17.07.2019 um 15:30
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Viele Makler behandeln die Versicherung von Drohnen gar nicht oder nur sehr „stiefmütterlich“ – hohe Beratungshaftung bei zugleich geringer Courtage wirken nicht eben sonderlich attraktiv. Eberhard Riesenkampff hält das für einen Fehler: „Kundenbindung fange mittlerweile schon im Kleinen an“, sagt der Geschäftsführer von Covomo, einem Vergleichsportal für Spezial- und Zusatzversicherungen. Hier geht es zum Interview.

 

Bei welchen Klauseln sollten Hobby- und Berufspiloten ganz genau hinschauen? 

Wir alle wissen, dass kaum ein Kunde die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) studiert. Das gilt im Übrigen auch oft für den Makler selbst. Es gibt aber ein paar wichtige Klauseln, die man im Versicherungsschein unbedingt beachten sollte. Das beginnt bereits bei der Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hier gibt es Unterschiede zwischen einer Million Euro bis hin zu 15 Millionen Euro. Das ist eine sprichwörtlich riesige Differenz innerhalb der Anbieter. Darüber hinaus sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Nutzung der Drohne nicht ausschließlich auf den im Versicherungsschein genannten „Piloten“ eingeschränkt wird, sondern die Nutzung weiterer, berechtigter Personen zulässt. 

Drohnen werden außerdem immer häufiger für Foto- und Videoflüge genutzt. Schließlich eröffnen sich aus luftiger Höhe unbekannte Perspektiven auf Landschaften und Objekte. Die Nutzung der Drohne für solche Zwecke sollte unbedingt inkludiert sein. Auch das Fliegen in geschlossenen Räumen oder auch außerhalb von Modellflugplätzen sollte versichert sein. 

Im Kfz-Bereich soll in sehr naher Zukunft das autonome Fahren zum Standard gehören. Im Drohnenbereich gibt es bereits heute die Möglichkeit des autonomen Fliegens. Als Besitzer einer Drohne, welche autonom fliegen kann, ist das genaue Studieren der Versicherungsbedingungen in einem solchen Fall unerlässlich. Wäre beim vielleicht aktuell bestehenden Versicherungsschutz ein Schaden im Rahmen des autonomen Fliegens abgedeckt? Ist darüber hinaus auch das Steuern über Smartphones oder die Teilnahme an Wettbewerben abgedeckt? Und welcher Geltungsbereich ist in der Police dokumentiert?

Wie Sie sehen wichtige, nicht unerhebliche Punkte. Denn oft kommt es auf das Kleingedruckte an.

Immer wieder ist von brenzligen Situationen im Umgang mit Drohnen zu hören: Sind Ihnen größere Schadenfälle bekannt, die Versicherer zu regulieren hatten? 

Uns selbst sind keine spektakulären Unfälle bekannt. Allerdings kommen abstürzende oder außer Kontrolle geratene Drohnen öfter vor. Nicht selten sind die dabei entstehenden Sach- oder gar Personenschäden für den Eigentümer – sofern er dann noch ermittelbar ist – zum Teil enorme finanzielle Folgen.

Auch die Versicherungsindustrie beschäftigt sich mit verschiedenen Szenarien. Als sehr realistisch gilt das Szenario, dass eine Drohne auf einen LKW stürzt und einen schweren Verkehrsunfall mit Toten und einem Millionenschaden verursacht – und das ist gar nicht mal so abwegig. Stellen Sie sich mal den Besitzer einer Drohne vor, der in der Nähe einer Schnellstraße wohnt und in seinem an diese Straße angrenzenden Garten seine Drohne „mal“ fliegen lässt. Diese gerät außer Kontrolle und fliegt in Richtung einer Schnellstraße…

Noch schlimmer wäre ein Zusammenstoß mit Hubschraubern oder Flugzeugen. Allein in Deutschland sind viele solcher Beinahe-Kollisionen bekannt, was einen Großschaden im Laufe der Zeit wahrscheinlich macht.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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