- Von René Weihrauch
- 22.08.2024 um 09:58
Gleichzeitig macht der Gothaer-Experte aber auf ein Problem aufmerksam, das vielen Versicherern zu schaffen macht: mangelnde Planungsgrundlagen. „Im Bereich der E-Mobilität sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung bisher keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Schadenhäufigkeit nach einem Wechsel auf ein E-Auto statistisch nachweisbar. In der Kaskoversicherung ist ein Trend zu beobachten – das statistische Zahlenmaterial ist jedoch noch relativ gering“, so Winkler.
Ähnliche Unklarheit besteht beim Thema Cybersicherheit. Angesichts der stärkeren Vernetzung von Fahrzeugen einer Flotte sind Versicherer gefordert, ihr Angebot für Cybersicherheit weiter auszubauen. Allerdings werden einige Fahrzeugmodelle wegen strengerer EU-Vorschriften, die seit Juli 2024 gelten, vom Markt verschwinden. Thomas Winkler: „Die Auswirkungen beziehungsweise die Wirksamkeit der neuen EU-Vorschriften lassen sich derzeit noch nicht abschätzen.“
Wichtig für Makler: Auch die Prozesse in der Flottenversicherung selbst verändern sich laufend, wie Allianz-Expertin Senger erklärt: „Die Digitalisierung wird sowohl bei der Vertragsverwaltung als auch bei der Schadenabwicklung immer wichtiger.“ Bei der Allianz reagieren sie darauf in diesem Jahr unter anderem mit dem neuen „Firmenonline“-Portal für Flottenkunden. Steffi Senger: „Es bietet in erster Linie ein elektronisches Postfach und einen Überblick über alle Flottenverträge, inklusive Vertragsdetails. Das Portal wird in Zukunft schrittweise um weitere Self Services erweitert.“
Rechtsstreit um Ladesäulen
Übrigens: Auch Vermittler, die zum Thema Rechtsschutzversicherung beraten, sollten ein Auge auf die wichtigsten Technologietrends haben, vor allem, wenn es um Elektrofahrzeuge geht. „Der Trend zu mehr E-Mobilität beeinflusst bereits jetzt die Ausgestaltung von Rechtsschutzlösungen im Verkehrsbereich“, sagt Kevin Knürr, Produktmanager bei der Deurag. Das betreffe sowohl Angebote für Privatkunden als auch für Firmenflotten. Zu spezifischen Rechtsstreitigkeiten im Kontext von E-Mobilität zählt Knürr beispielsweise rechtlichen Ärger im Zusammenhang mit der Nutzung einer öffentlichen Ladestation.
„Ebenfalls relevant für unsere Produktentwicklung ist natürlich, welche Änderungen sich in der Rechtsprechung durch spezielle Regelungen für E-Fahrzeuge ergeben“, so der Fachmann. Seine Prognose: „Perspektivisch betrachtet werden die Auswirkungen für die Produktgestaltung wahrscheinlich noch an Bedeutung gewinnen. So wird beispielsweise mittelfristig geprüft werden müssen, ob das Risiko im Bereich der E-Mobilität ähnlich zu bewerten ist wie das Risiko ,traditioneller‘ Verkehrsmittel.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren