Sven Nebenführ hat sich mit dem Versicherungsmakler Versicherungskonzept auf das Gebiet Rechtsschutz spezialisiert. © Sven Nebenführ
  • Von Redaktion
  • 11.05.2020 um 08:50
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Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ hat jüngst 49 Rechtsschutzpakete von 23 Rechtsschutzversicherern untersucht – und 20 Pakete mit „gut“ bewertet. Doch wie verlässlich ist dieses Testurteil wirklich? Mit dieser Frage hat sich der Versicherungsmakler Sven Nebenführ ausführlich beschäftigt und seine Ergebnisse in einem Gastbeitrag zusammengefasst.

Dem Vergleich von verschiedenen Rechtsschutztarifen liegen einheitliche Bewertungskriterien zugrunde. Doch diese Standardisierung entspricht selten der Realität, denn dafür sind die individuellen Lebenslagen der Verbraucher zu vielfältig: Tests bilden lediglich einen Ausschnitt ab, der nicht für jeden zutrifft. Wer einen passgenauen Rechtsschutz haben möchte, kommt um eine persönliche Analyse nicht herum – und sollte die pauschalen Testergebnisse aus der Betrachtung seiner eigenen Lebenslage heraus hinterfragen.

In der jüngsten Ausgabe 05/2020 untersucht die Stiftung Finanztest 49 Rechtsschutzpakete von 23 Rechtsschutzversicherern und bewertet 20 Pakete mit „gut“ (Pfefferminzia berichtete). Doch wie verlässlich ist dieses Testurteil wirklich?

Das Dilemma dieser Testurteile ist die dazu notwendige Standardisierung, denn um die Vergleichbarkeit der Versicherungstarife sicherzustellen müssen zuvor feste Kriterien definiert werden. Doch bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung sind individuelle Lösungen gefragt, denn der tatsächliche Bedarf, abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, variiert zum Teil erheblich. Es geht weniger um „gut“ oder „nicht gut“, sondern um die Fragen „was brauche ich?“ und „welcher Tarif passt auf meine aktuelle Lebenslage?“. Pauschale Bewertungssysteme helfen da nicht weiter.

Wie aussagekräftig ist das gewählte Testprofil?

Das wissen auch die Tester. Deshalb definieren sie zunächst ein Testprofil. In dem aktuellen Rechtsschutztest ist es eine Familie mit zwei Kindern. Der Versicherungsnehmer ist 40 Jahre alt und arbeitet als Angestellter. Das Profil passt auf viele Bundesbürger, mit Sicherheit jedoch nicht auf die Gesamtheit aller Personen, die sich für einen Rechtsschutz interessieren.

Die Frage, die sich daraus ergibt, liegt auf der Hand: Gilt die Bewertung noch, wenn einer der gewählten Parameter nicht zutrifft? Was ist, wenn Sie nicht angestellt, sondern selbstständig sind? Einen Berufsrechtsschutz benötigten zwar beide, jedoch unterschieden sich die darin enthaltenen Leistungsarten erheblich voneinander. Der Prüfung würden jedoch nur die Leistungsarten für Angestellte unterzogen. Sie wissen also nicht, ob die gut platzierte Versicherung für Sie als Selbstständiger ebenso empfehlenswert ist.

Sonderklauseln nicht abgefragt 

Um den Umfang der zu untersuchenden Rechtsschutzversicherungspakete zu begrenzen und die Vergleichbarkeit der einzelnen Leistungen sicherzustellen, legt die Stiftung Finanztest bestimmte Auswahlkriterien fest. Getestet werden Pakete für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr, die ausschließlich Standard-Leistungsarten enthalten und bei einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 250 Euro liegen.

Nicht betrachtet werden Sonderklauseln, wie zum Beispiel der Spezialstrafrechtsschutz (SSR), der bei dem Vorwurf einer angeblich vorsätzlich begangenen Straftat greift und eine freie Honorarvergütung für Anwälte beinhaltet, oder ergänzende Bausteine wie der Bauherrenrechtsschutz, der Eherechtsschutz oder der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Wer plant, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, für den könnten einige dieser Sonderklauseln beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung von Interesse sein. Diese Klauseln sind jedoch nicht Bestandteil der getesteten Rechtsschutzpakete.

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