- Von Redaktion
- 11.05.2020 um 08:50
Bei einer vorhergehenden persönlichen Analyse geht es für meine Mandanten auch darum, sich bewusst für oder gegen eine Leistung zu entscheiden und ihre eigenen Prioritäten setzen. Es kommt durchaus vor, dass sich ein Mandant, obwohl ein Hausbau ansteht, gegen einen Bauherrenrechtsschutz entscheidet. Das tut er dann aber bewusst, und nicht in dem Glauben, seine gut bewertete Rechtsschutzversicherung beinhalte diese Sonderklausel.
Nachfragen lohnt immer
Beim Vergleich der Rechtsschutzversicherungspakete legten die Prüfer besonderes Augenmerk auf die Ausschlussklauseln. In der Tat gibt die zeitliche Festlegung des Rechtsschutzfalls den Ausschlag, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder nicht. Was viele nicht wissen: Der „Kostenschutz“ bleibt in den meisten Fällen erhalten. Geschützt sind diejenigen, deren Verträge bei einem Versicherungswechsel zeitlich nahtlos aneinander anschließen.
Denn der Versicherer des vorhergehenden Vertrages haftet bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres ab Kündigungsdatum. Wer bei seiner Rechtsschutzversicherung länger als fünf Jahre ist, für den gilt in vielen Tarifen ebenfalls der Versicherungsschutz in der Vergangenheit. Das bieten nicht alle Versicherungstarife an, aber die meisten. Nachfragen lohnt immer. Ausgeschlossen sind diejenigen, die zum ersten Mal eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Fazit
Grundsätzlich sollte jeder, der eine Versicherung abschließen möchte, zunächst seine Lebenslage analysieren und seine Bedürfnisse priorisieren. Testurteile wie die der Stiftung Finanztest oder auch Vergleichsrechner dienten bestenfalls der Orientierung.
Empfehlenswert sei es auch, von Zeit zu Zeit seine bestehenden Versicherungen zu überprüfen, ob sie noch mit der aktuellen Lebenssituation übereinstimmen. Denn im Gegensatz zu den festen Kriterien einer Testumgebung verlaufe das Leben nicht stabil, sondern dynamisch: Weil sich jeder Mensch vom anderen unterscheidet und sich unsere Lebensumstände permanent verändern, gibt es auch keinen „Rechtsschutz-Standard“.
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