- Von Juliana Demski
- 19.04.2022 um 15:52
Während Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen wohl allen Autofahrern geläufig sind, ist die sogenannte Reparaturkostenversicherung eher weniger bekannt. Sie zahlt für bestimmte Ersatzteile und Werkstattbesuche. Klingt verlockend – aber für wen sich die Police tatsächlich lohnt, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinem Verbraucherportal „Die Versicherer“ zusammengefasst.
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Was die Reparaturkostenversicherung leistet
Im Detail zahlt diese Police für versicherte Bauteile, die Betriebs- oder Bruchschäden erleiden. In der Regel seien Schäden an Motor, Schalt- und Automatikgetrieben sowie an den Achsgetrieben versichert. In Komfort- und Premiumtarifen könnten zudem weitere Baugruppen abgedeckt sein – wie zum Beispiel Sicherheits- und Kühlsysteme, die Lenkung sowie Komfortelektronik wie Sitzheizungen, die Zentralverriegelung oder die elektrischen Fensterheber. Bauteile mit hohem Verschließ seien hingegen nicht versichert; dazu zählten unter anderem Bremsbeläge.
Da aber nicht nur die Ersatzteile selbst, sondern auch die Arbeitslöhne in den Kfz-Werkstätten ordentlich ins Geld gehen können, übernimmt die Reparaturkostenversicherung auch diese Kosten laut GDV ebenfalls „zu 100 Prozent“.
An dieser Stelle ist aber eines wichtig zu erwähnen: Eine Reparaturschadenversicherung ersetzt keineswegs die Kaskoversicherung. Denn: „Die Versicherung greift nicht, wenn die entstandenen Schäden von der eigenen Kaskoversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners abgedeckt werden. Beispiele dafür sind Unfallschäden und Teilkaskoschäden wie Diebstahl, Brand oder Naturkatastrophen“, stellt der GDV klar.
Für wen lohnt sich eine Reparaturkostenversicherung?
„Sinnvoll ist diese Absicherung für Autos, bei denen die Herstellergarantie beziehungsweise die Gewährleistung abgelaufen ist“, schreibt der Verband. Besonders empfehlenswert sei sie für Gebrauchtwagenkäufer, die ihren neuen Flitzer von einem privaten Verkäufer erworben hätten. Der einfache Grund: „Private Verkäufer bieten in der Regel keine Garantie an und schließen die Haftung für Schäden aus. Der Käufer muss nach dem Kauf des Gebrauchtwagens daher sofort alle Kosten für Reparaturen selbst tragen“, erklärt der Branchenverband.
Welche Autos lassen sich absichern?
Laut dem GDV lassen sich grundsätzlich alle privat genutzten Autos mit gültiger Betriebserlaubnis gegen Reparaturkosten versichern. „Allerdings müssen die Fahrzeuge je nach Versicherer bestimmte Bedingungen erfüllen“, ergänzt der Verband: „Zum Beispiel dürfen die Pkw bei vielen Anbietern nicht zu alt sein, keine außergewöhnlich hohe Laufleistung oder sehr starke Motoren haben.“
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