- Von Lorenz Klein
- 13.05.2020 um 17:05
Rund 155.000 versicherte Fahrräder wechselten 2019 ungewollt ihren Besitzer, gab der Versicherungsverband GDV am Mittwoch bekannt. Das waren 5.000 weniger als noch im Jahr zuvor. Dabei zeigt der Bundesländervergleich, dass die deutschen Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen traditionell am stärksten von Diebstählen betroffen sind (siehe Grafik).
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Rechnet man nicht versicherte Fahrräder hinzu, zeigt sich ebenfalls ein abnehmender Trend ab. So wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik rund 278.000 versicherte sowie nicht versicherte Räder im vergangenen Jahr gestohlen, was einem Rückgang um rund 5 Prozent gegenüber 2018 entspricht. Allerdings gilt: Da Fahrraddiebstähle häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer wesentlich höher liegen, heißt es beim GDV.
Trotz der rückläufigen Anzeigen bleiben die Versicherer auf einem unverändert hohen Schadenberg von rund 110 Millionen Euro sitzen. Denn: Beliebt bei Dieben sind nach wie vor teure Velos: Im Schnitt zahlten Versicherer nach GDV-Angaben 720 Euro pro gestohlenem Fahrrad – und damit so viel wie nie zuvor (Vorjahr: 650 Euro). Zum Vergleich: Vor 10 Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt 410 Euro, 2019 waren es 75 Prozent mehr, wie der Verband vorrechnet.
Weiter weisen die Experten des GDV darauf hin, dass eine klassische Hausratversicherung den Schaden nur übernimmt, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird – dies bedingt die sogenannte Nachtzeitklausel. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Um auch dieses Risiko abzusichern, bedarf es einer Zusatzklausel in der Hausratpolice. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben laut GDV 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.
Wo der Versicherte mitwirken muss
Der Versicherer kommt aber auch nur dann für den Diebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes könne es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen, so die Empfehlung des GDV.
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