Leere Straßen wegen Corona: Wer in Zeiten der Pandemie weniger Auto fährt, kann unter Umständen Geld vom Kfz-Versicherer zurückverlangen. © picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
  • Von Juliana Demski
  • 19.04.2021 um 12:26
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Homeoffice, Lockdown, Ausgangssperren – viele Deutsche benutzen ihr Auto seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich weniger als zuvor. Aber wer weniger fährt, muss in vielen Fällen auch weniger zahlen. Viele Kfz-Versicherer zahlen ihren Kunden Geld zurück, wenn sie innerhalb einer Versicherungsjahres eine geringere Fahrleistung genutzt haben, als im Vertrag vereinbart. Worauf zu achten ist, erfahren Sie hier.

Die jährliche Fahrleistung spielt in Kfz-Versicherungsverträgen eine zentrale Rolle bei der Beitragshöhe. In der Regel gilt: Je mehr Kilometer Fahrzeughalter zurücklegen, desto mehr kostet die Versicherung. Durch Corona-Maßnahmen wie Homeoffice-Regelungen oder Ausgangssperren haben viele Autofahrer in den vergangenen Monaten aber weniger Kilometer zurückgelegt als vereinbart – und hier lässt sich laut dem Vergleichsportal Check24 einiges an Geld sparen.

„Für das laufende Jahr 2021 gibt es für viele Kunden die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung“, erklärt Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. „Zwei Drittel aller im vergangenen Jahr über Check24 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen beinhalten beitragsfrei den sogenannten ‚Corona-Schutz‘. Wer rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahres seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr.“

Check24 hat das anhand einer kleinen Rechnung verdeutlicht:

Autofahrer, die mit ihrem Auto jährlich 12.000 Kilometer zurücklegen, zahlen durchschnittlich 15,8 Prozent weniger Beitrag für ihre Vollkaskoversicherung als Versicherungskunden mit einer vereinbarten Fahrleistung von 16.000 Kilometern. Heißt also: Wer dank Corona 12.000 statt 16.000 Kilometer gefahren ist, kann im Schnitt fast 16 Prozent der gezahlten Beitragssumme zurückverlangen.

Die Angaben müssten aber wahrheitsgemäß sein, sonst riskierten Verbraucher ihren Versicherungsschutz, ergänzt das Portal – das gelte aber natürlich auch andersherum: Autofahrer, die deutlich mehr Kilometer gefahren seien, als sie beim Abschluss ihres Versicherungsvertrages angegeben hätten, sollten das ihrem Versicherer ebenfalls auf keinen Fall verschweigen, warnt Check24. Durch den falschen Kilometerwert könne die Versicherung das Risiko nicht korrekt berechnen. Und das könne im Schadenfall dann dazu führen, dass der Versicherer die Leistung (anteilig) ablehnt.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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