- Von Redaktion
- 06.07.2015 um 08:49
Folgt man den Aussagen von Frank Bärnhof, Cosmos Direkt, so sei es in erster Linie eine Verletzung der Obliegenheiten in nicht geeignetem Schuhwerk Auto zu fahren. Es gebe zwar kein Verbot, erklärte er gegenüber der Süddeutschen Zeitung, allerdings drohe den Fahrern eine strafrechtliche Verfolgung, wenn es wegen falschen Schuhwerks zu einem Unfall mit Personenschaden komme.
Demgegenüber hält Kathrin Gotthold von Der Welt eine eigens von Cosmos Direkt durchgeführte Umfrage entgegen. Diese verweist in dem fraglichen Zusammenhang auf Urteile in denen ein Fahren ohne Schuhwerk straffrei ausging.
Das Risiko aus Sicht der Versicherten skizzieren übrigens beide gleich: Eine Haftpflichtversicherung muss immer für die Schäden leisten. Zusätzliche Versicherungen wie die Kaskodeckung seien individuelle Verträge, bei denen Versicherer genau prüfen, was passiert ist. Für den Fall der Fälle behalten sie es sich vor aufgrund der Verletzung von Obliegenheiten ein Mitverschulden geltend zu machen. Das führt dann zum Beispiel dazu, dass die Leistung im Ernstfall und je nach Ausmaß des Schadens bei bis zu 5.000 Euro liegen kann. Aus diesem Grund sollten Versicherte auch hier darauf achten, dass Fahrlässigkeit so umfangreich wie möglich mitversichert ist.
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