- Von Lorenz Klein
- 21.05.2019 um 10:15
Dieser Vorfall, der sich vergangenen Sommer in der Schweiz zugetragen hat, stimmt nachdenklich. In Zürich stößt eine Drohne des Modells Hexacopter Typ Typhoon H mit einem sechsjährigen Kind zusammen – es wird im Gesicht und an der Hand leicht verletzt, wie Medien im März 2019 rückblickend berichten. Grund für den Zusammenstoß: Der 47-jährige Pilot hat das Steuergerät der Drohne nicht richtig beherrscht. Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt belangt den Unglückspiloten mit einer Geldbuße in Höhe von 471 Franken, umgerechnet rund 415 Euro.
Aus der Nische erwächst die Kundenbeziehung
So halten es Drohnen-Piloten mit der Versicherungspflicht
Nach diesen Versicherungen googeln die Deutschen
Immer wieder ist auch in Deutschland von brenzligen Situationen im Umgang mit den hippen Fluggeräten zu hören – sei es, dass Drohnen auf Autobahnen landeten oder von Verkehrsflugzeugpiloten gesichtet wurden. „Uns selbst sind keine spektakulären Unfälle bekannt. Allerdings kommt es öfter vor, dass Drohnen abstürzen oder außer Kontrolle geraten“, sagt Eberhard Riesenkampff, Gründer und Geschäftsführer von Covomo, einem Vergleichsportal für Spezial- und Zusatzversicherungen.
Ähnlich sieht es Andreas Kaerger, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Ancora Versicherungsvermittlung: „Bisher ist es nach unseren Erfahrungen zum Glück noch zu keinen größeren Schäden gekommen.“ Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass private Drohnen geringe Startgewichte aufwiesen und bei Unfällen häufig zerstört würden. Allerdings: „Sollte eine Drohne in eine Flugzeugturbine kommen, kann das ganz andere Ausmaße annehmen“, gibt Kaerger zu bedenken.
Schwere Unfälle sind möglich
Covomo-Geschäftsführer Riesenkampff hält es zudem für „sehr realistisch“, dass eine Drohne auf einen Lkw stürzen könnte und einen „schweren Verkehrsunfall mit Toten und einem Millionenschaden verursacht“. Das mag übertrieben klingen, doch ein Feldversuch des Versicherers Axa stützt Riesenkampffs These. Konkret wurde diese Situation nachgestellt: Eine 9-Kilo-Transportdrohne stürzt in das Seitenfenster eines Autos und bricht in den Führerraum ein. „Für die Fahrzeuginsassen hat ein solcher Unfall schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge“, so das Fazit der Unfallforscher der Axa – und auch kleine Drohnen könnten „erheblichen Schaden verursachen oder gar Menschen und Tiere verletzen“.
Immerhin hat der Gesetzgeber die potenzielle Gefährlichkeit der beliebten Flugobjekte erkannt und im Oktober 2017 eine Drohnen-Verordnung in Kraft treten lassen. Seither müssen alle Piloten, ob Hobby-Nutzer oder Profi, eine eigene Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abschließen. Inwieweit geschieht das gut anderthalb Jahre nach Einführung der Versicherungspflicht in der Praxis? „Die Verkaufszahlen deuten darauf hin, dass insbesondere im privaten Bereich viele Drohnen angeschafft wurden. Doch die damit verbunden Haftungsrisiken werden unter anderem immer wieder bewusst oder unbewusst von den Besitzern und Piloten ausgeblendet“, sagt Makler Kaerger. So verfügten beispielsweise nur gute Modelle über ein System, das Flugverbotszonen erkenne.
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