Das Kreuzfahrtschiff "AIDACara" hat am Ostseekai in Kiel festgemacht. Bei einem Krankheitsfall während einer Kreuzfahrt ist es gut, auf eine Reiseversicherung zurückgreifen zu können. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.06.2018 um 11:01
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Wie wichtig eine Reiseversicherung insbesondere bei langen und teuren Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union ist, zeigt der aktuelle Fall eines Kreuzfahrers. Nach einem Herzinfarkt entstehen Kosten von fast 70.000 Euro. Die Versicherung zahlt. Hier kommen die Details.

Wolfram Zerbst und seine Frau starten zu einer 14-tägigen Kreuzfahrt vor der südamerikanischen Küste. Am vierten Tag aber erleidet Wolfram Zerbst einen Herzinfarkt. Durch Arzt-, Behandlungs- und Transportkosten entstehen Kosten in Höhe von knapp 68.000 Euro, berichtet Finanztest in seiner neuen Printausgabe.

Das Ehepaar hatte bereits während der Buchung der Kreuzfahrt im Reisebüro ein Reiseversicherungspaket ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Es sah eine Auslandsreisekranken- sowie eine Reiseabbruchversicherung vor. Beides wurde letztlich in Anspruch genommen. „Die Reisekranken­versicherung hat bei mir einwand­frei alle Kosten über­nommen“, so Zerbst gegenüber Finanztest.

Die Reiseabbruchversicherung dagegen zahlte zunächst nur den Anteil von Wolfram Zerbst. Bei seiner Frau habe kein Reiseabbruch vorgelegen. Laut Versicherungsbedingungen hätte sie direkt nach Deutschland zurückfliegen müssen.

Das sahen die Richter des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek laut Finanztest anders. Sie entschieden, dass die Versicherung auch den Anteil in Höhe von 1.360 Euro für die Ehefrau erstatten muss. Zudem habe die Versicherung reagiert und ihre Reiseabbruchversicherung dem sich ändernden Reiseverhalten der Kunden angepasst.

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