- Von Manila Klafack
- 27.02.2024 um 11:26
Ein 85-Jähriger zahlt für die KFZ-Versicherung seines VW Golfs 139 Prozent (394 Euro) mehr im Jahr als ein 30 Jahre jüngerer Fahrer unter ansonsten gleichen Voraussetzungen. Immerhin noch 74 Prozent (210 Euro) muss ein 75-Jähriger mehr zahlen als ein 55-Jähriger. Für den 65-Jährigen fällt der Zuschlag mit 13 Prozent (36 Euro) nicht ganz so hoch aus. Zu diesen Zahlen gelangt eine aktuelle Auswertung des Vergleichsportals Verivox.
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Diese deutlich höheren Prämien müssen jedoch nicht hingenommen werden, meint Verivox und hat einige Tipps parat, wie der Beitrag gesenkt werden könnte. Zum Beispiel könne das Fahrzeug auf ein erwachsenes Kind zugelassen werden. Noch etwas mehr ist drin, wenn die Senioren ihre Schadenfreiheitsklassen ebenfalls weitergeben. Dieser Schritt allerdings will gut überlegt sein, denn ein Zurück ist nicht mehr möglich.
Fahrzeug und Schadenfreiheitsklassen übertragen, spart kräftig
In den Verivox-Modellrechnungen spart der 85-jährige Fahrer 54 Prozent (365 Euro), wenn er sein Fahrzeug und seine Schadenfreiheitsklassen an sein Kind überträgt. Für den 75-Jährigen sind es 30 Prozent (174 Euro). „Angehörige können so viele Schadenfreiheitsklassen übernehmen, wie viele Jahre sie im Besitz des Führerscheins sind”, erläutert Wolfgang Schütz.
Jedoch lohnt sich das nicht für alle Senioren. Die Berechnungen von Verivox zeigen, dass ein 65-Jähriger hier nicht sparen, sondern mehr zahlen würde. Der Grund liege darin, dass für ihn eine höhere Schadenfreiheitsklasse möglich ist und sein Alterszuschlag vergleichsweise gering ausfällt.
Wollen Senioren ihre Schadenfreiheitsklassen nicht abgeben, können sie auch sparen, indem sie ihr Fahrzeug nur auf das Kind zulassen und versichern. Der 85-jährige Golf-Fahrer spart damit immer noch 34 Prozent (232 Euro) und der 75-Jährige 13 Prozent (66 Euro). „Für die Kalkulation der Versicherer ist das Schadensrisiko des Hauptfahrers und Fahrzeughalters ausschlaggebender als das von Zweitfahrern“, weist Schütz hin. „Zweitfahrer genießen dennoch denselben Versicherungsschutz wie Hauptfahrer – selbst dann, wenn sie das Auto häufiger fahren. Versicherer prüfen im Schadensfall nicht, wer mehr Kilometer zurückgelegt hat.“
CARIS AG Katja Wiedemann
Vor 9 MonatenLiebe Redaktion, meiner Meinung nach sollte kein Artikel veröffentlicht werden mit Vorschlägen zum Umgehen von Regeln aufgeführt werden. Prämien werden nach dem jeweiligen Risiko kalkuliert. Wenn es Kunden gibt, die “schummeln”, muss das die ganze Versichertengemeinschaft tragen. Das sollte nicht zum Alltag gehören. Die Quote des Betruges bei Versicherungsschäden ist schon furchtbar genug. Es ist kein Geheimnis, dass hohe Schadenzahlungen zu höheren Versicherungsprämien führen und führen müssen.
H. Schmid
Vor 9 MonatenNa Mensch, dass sind ja wieder prima Verbrauchertipps 👍
Ein reiner Halterwechsel führt zu keiner Ersparnis – ganz im Gegenteil – ein abweichender Halter verteuert das Ganze.
Und jetzt kommen wir zu dem Teil, wo wir uns im Straftatsbestand bewegen. Es wird also angeraten bei der Beantragung den Versicherer zu betrügen… das ist aber Klasse! Wo sind denn hier die Verbraucherschützer, die sonst immer jammern, wenn man Sie einmal braucht??? Was ist denn, wenn der Versicherer nun seine Leistung völlig verweigert, wegen Falschangaben?
Das ist ganz toll recherchiert & und so etwas wird auch noch freigegeben 👌
2 Kommentare
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kommentierenCARIS AG Katja Wiedemann
Vor 9 MonatenLiebe Redaktion, meiner Meinung nach sollte kein Artikel veröffentlicht werden mit Vorschlägen zum Umgehen von Regeln aufgeführt werden. Prämien werden nach dem jeweiligen Risiko kalkuliert. Wenn es Kunden gibt, die “schummeln”, muss das die ganze Versichertengemeinschaft tragen. Das sollte nicht zum Alltag gehören. Die Quote des Betruges bei Versicherungsschäden ist schon furchtbar genug. Es ist kein Geheimnis, dass hohe Schadenzahlungen zu höheren Versicherungsprämien führen und führen müssen.
H. Schmid
Vor 9 MonatenNa Mensch, dass sind ja wieder prima Verbrauchertipps 👍
Ein reiner Halterwechsel führt zu keiner Ersparnis – ganz im Gegenteil – ein abweichender Halter verteuert das Ganze.
Und jetzt kommen wir zu dem Teil, wo wir uns im Straftatsbestand bewegen. Es wird also angeraten bei der Beantragung den Versicherer zu betrügen… das ist aber Klasse! Wo sind denn hier die Verbraucherschützer, die sonst immer jammern, wenn man Sie einmal braucht??? Was ist denn, wenn der Versicherer nun seine Leistung völlig verweigert, wegen Falschangaben?
Das ist ganz toll recherchiert & und so etwas wird auch noch freigegeben 👌