- Von Lorenz Klein
- 13.02.2019 um 16:29
„Gängige Hausratversicherungen sichern den Autoinhalt von Privatkunden nur begrenzt ab“, weiß auch Versicherungsmakler Sebastian Hofer zu berichten. So berge die Klausel „Diebstahl aus dem Kfz“ in der Hausratpolice vielerlei Einschränkungen „hinsichtlich versicherter Gegenstände, des Geltungsbereichs sowie der Entschädigungshöhe“, berichtet Hofer.
Was aber sollte eine gute Autoinhaltsversicherung leisten? Zunächst der Blick auf die versicherten Wertgegenstände: Wichtig ist, dass unter anderem Bargeld und elektronische Geräte selbst dann im Schutz eingeschlossen sind, wenn sie offensichtlich im Wageninneren liegen gelassen werden. Darüber hinaus deckt eine entsprechende Police auch die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geldkarten und Ausweisen.
Auf Nachtzeitklauseln achten
Und wie sieht es mit den versicherten Gefahren aus? Hier sollten unter anderem Diebstahl aus dem Auto, Diebstahl des Wagens sowie Unfälle (auch eigenverschuldet) enthalten sein.
„Eine Autoinhaltsversicherung muss möglichst vielen Alltagssituationen gerecht werden“, fasst Kanther zusammen. „So sollte sie Diebstahl, Unfälle, Raub oder Vandalismus abdecken – und zwar ohne Nachtzeitklausel.“ Der Schutz sollte also bitteschön rund um die Uhr gewährleistet sein. Zu den versicherten Gegenständen sollten unter anderem Smartphones, Wertsachen und Bargeld, ebenso das Diensthandy oder -notebook gehören, fügt der Manager der Ammerländer hinzu.
Dienstlich genutzte Gegenstände werden bei der Ammerländer in voller Höhe der Versicherungssumme ersetzt. Zur Auswahl stehen hier jeweils die Versicherungssummen 3.500, 7.000 und 10.000 Euro.
Jahresprämie von gut 20 bis 100 Euro
Die Wahl der Versicherungssumme ist denn auch der maßgebliche Treiber für die Höhe der Versicherungsprämie. In der einfachsten Variante muss ein Pkw-Halter marktübergreifend mit rund 20 Euro im Jahr rechnen. Teurer wird es, wenn Zusatzbausteine gewünscht sind. Diese sind meist empfehlenswert, wenn im Haushalt Camping-Fahrzeuge vorhanden sind oder wenn Menschen häufig Mietwagen oder Carsharing-Angebote nutzen.
So lässt sich der Versicherungsschutz nach Auskunft der Ammerländer wahlweise auch auf das lose Inventar in privat genutzten Camping-Fahrzeugen (Wohnmobil/-wagen, Camper) und/oder privat gemietete Kfz (Mietwagen, Carsharing) ausweiten. In der höchsten Schutzvariante schlägt der Schutz für alle Fahrzeuge dann mit gut 100 Euro im Jahr zu Buche.
Dabei sollte auch der Nutzerkreis weit gefasst sein: Neben dem Versicherungsnehmer sind das Familienmitglieder und Partner in häuslicher Gemeinschaft. Idealerweise gehören auch Kinder dazu, die schon von zu Hause ausgezogen sind. „Alle Autos dieses Nutzerkreises sollten unter den Versicherungsschutz fallen, denn in den meisten Haushalten steht mehr als eines vor der Tür“, sagt Ammerländer-Mann Kanther.
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