Zwei niederländische Urlauber sitzen neben einer Reihe abgestellter Wohnmobile auf einem Wohnmobil-Parkplatz in Breisach am Rhein. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 10.08.2018 um 16:52
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Volle Fahrt voraus: Die Reise mit dem Caravan ist Freiheit pur. Ohne guten Versicherungsschutz sollte man aber besser nicht losbrummen.

Und wie kann nun das eigene Wohnmobil abgesichert werden? Hier bedarf es einer Kaskoversicherung. Diese leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug – genauer gesagt durch Brand, Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Auch Zusammenstöße mit Haarwild, Glasbruch/Steinschlag, Marderbisse oder auch Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind mit dieser Police versichert. „Sie zahlt Reparaturkosten und ersetzt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Wohnmobils“, sagt BdV-Expertin Frenz.

Wem die Teilkasko nicht reicht, dem bleibt noch die Vollkaskoversicherung. Sie kommt auch dann für Schäden am eigenen Wohnmobil auf, wenn der Unfall selbst verschuldet ist. Mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus) sind hier ebenfalls eingeschlossen.

Unter 300 Euro im Jahr geht’s kaum

Und wie teuer ist das alles? „Pauschal lässt sich das nicht beantworten; dazu gibt es viel zu viele Faktoren, die bei einer Berechnung beachtet werden müssen“, heißt es bei Jahn & Partner. „Los geht es bei uns mit einer Haftpflichtversicherung inklusive Vollkaskoversicherung mit einer Jahresprämie von brutto 299 Euro.“

Doch auch die umfangreichste Absicherung nützt nichts, wenn der Haftpflicht- und Kaskoschutz in fernen Gefilden gar nicht greift. „Vor Urlaubsantritt sollte sich jeder vergewissern, ob in den Reiseländern, die man besuchen will, auch Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht“, sagt Holger Brendel, Sprecher des Versicherers Huk-Coburg. „In der Regel beschränkt sich der Versicherungsschutz auf das geografische Europa und die außereuropäischen Gebiete, die zur EU gehören.“ Wer also schon immer mal die weiten Landschaften östlich des Uralgebirges erkunden wollte, sollte den Abschluss einer Zusatzversicherung prüfen.

Die grüne Karte muss mit

Doch selbst wenn auch im Ausland Versicherungsschutz besteht, sind die Hausaufgaben manchmal immer noch nicht erledigt. So wird in manchen Ländern die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verlangt. „Sie weist im Ausland nach, dass für das Fahrzeug in diesem Land eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht“, so Huk-Sprecher Brendel. Die Karte gibt es kostenfrei beim Versicherer und ist bei Reiseantritt mitzuführen.

Wer viel mit dem Wohnmobil unterwegs ist, sollte auch einen Kfz-Schutzbrief in Erwägung ziehen. „Er sichert Hilfe beim Abschleppen sowie beim Fahrzeugrücktransport zu und stellt bei Bedarf meistens einen Mietwagen zur Verfügung“, berichtet BdV-Frau Frenz. Schutzbriefe bieten auch personenbezogene Zusatzleistungen, wie etwa einen Krankenrücktransport. Beispiel Verti: Wie die Direktversicherungstochter des spanischen Versicherungskonzerns Mapfre mitteilt, organisiere das Unternehmen „im Falle eines Falles“ den Rücktransport für Kranke und hole die Kinder mit einer Begleitperson zurück. Gleiches gilt fürs Fahrzeug, sollte der Fahrer wegen Krankheit ausfallen.

Schutzbrief-Leistungen genau kontrollieren

Wann und wie die Kostenerstattung bei außerplanmäßigen Heimreisen funktioniert beziehungsweise welche Hilfe beim Todesfall im Ausland tatsächlich geleistet wird, ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Man sollte „genau auf die Bedingungen schauen, da die Leistungen der Schutzbriefe variieren“, sagt Verbraucherschützerin Frenz. „Manche Anbieter versichern Fahrzeuge nur bis zu einem Maximalgewicht von zum Beispiel 4 oder 7,5 Tonnen.

Zum Glück sind die Probleme auf der Straße meist vergleichsweise banaler Art: Das Zelt kommt zu Schaden, das Kochgeschirr geht kaputt, technische Ausrüstung oder das hochwertige Fahrrad werden geklaut. Was viele nicht wissen: „Zu Hause sind diese Gegenstände über die Hausratversicherung versichert; doch für den Campingurlaub greift diese Versicherung grundsätzlich nicht“, sagt BdV-Expertin Frenz. Allenfalls sei der Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug mitversichert. Eine eigenständige Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung kann hier für Abhilfe sorgen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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