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- 12.07.2019 um 11:15
Was ist geschehen?
Ein Paar steht vor dem gemeinsamen Haus und unterhält sich. Der Mann bemerkt, dass der dort geparkte Mini seiner Lebensgefährtin beginnt, die abschüssige Einfahrt herunterzurollen. Er läuft daraufhin hinter das Fahrzeug und versucht mit beiden Händen sich dagegen zu stemmen und den Wagen zu stoppen. Vergeblich. Das Auto überrollt ihn, er wird über etwa 20 Meter mitgeschleift und erleidet dabei schwere Verletzungen.
Von dem Kfz-Haftpflichtversicherer der Lebensgefährtin verlangt der Mann daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz. Er besteht auch auf der Feststellung, dass eine Haftung für sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden bestehe.
Makler muss belehren, nicht überprüfen
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Die Urteile
Das Landgericht Köln sieht die Haftung folgendermaßen verteilt: 70 Prozent trägt der Mann, 30 Prozent der Kfz-Versicherer. Dagegen legen der Mann und der Versicherer Berufung ein. Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufungen beider Parteien nun zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt (Aktenzeichen 6 U 234/18).
Der Grund: Die Lebensgefährtin des Mannes habe seine Verletzungen dadurch verursacht, dass sie ihren Wagen abgestellt, aber nicht gegen ein Wegrollen gesichert habe. Aber auch der Mann trage ein hohes Mitverschulden, das zu Recht mit 70 Prozent bewertet worden sei. Der Mann hätte wissen müssen, dass er das Auto durch ein Entgegenstemmen nicht hätte stoppen können.
Bei der Abwägung berücksichtigten die Richter allerdings, dass der Mann sich spontan und ohne weiteres Nachdenken zum Eingreifen entschied und objektiv falsch reagierte. Das reduzierte das Mitverschulden in diesem Fall.
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