Ein Gebrauchtwagen findet einen neuen Besitzer: Wer sein Auto verkauft und vorher nicht abmeldet, sollte ein paar Dinge beachten. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 06.06.2017 um 16:12
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Wer sein altes Auto verkaufen will, steht oft vor der Frage: Soll ich mein altes Fahrzeug abmelden oder es mitsamt der Kfz-Versicherung abgeben und darauf vertrauen, dass der Käufer bald alles ummeldet? Eines ist sicher: Letzteres Vorgehen bietet einige Vorteile. Wie man diese nutzen kann, lesen Sie hier.

Viele Autoverkäufer machen es: den Wagen abgeben, ohne ihn zuvor abgemeldet und sich um den Papierkram mit der Versicherung zu kümmern – auch für den Käufer ist das meist bequem: Er kann direkt losfahren, muss also keine Abholdienste anheuern, weil er noch keine eigene Police in der Tasche hat. Der Verkäufer muss nur darauf vertrauen, dass der neue Besitzer des Flitzers sich schnellstmöglich um eine Ummeldung kümmert – denn es kommen einige versicherungsrechtliche Fragen auf ihn zu.

Ein Beispiel: Ist der Käufer in der Zeit bis zur Ummeldung an einem Unfall beteiligt, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen, denn das Fahrzeug ist nach wie vor dort versichert. Der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers muss dann nicht dran glauben – vielmehr der des Käufers, berichtet das Portal Anwalt.de.

Beide Seiten müssen allerdings gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie des laufenden Jahres haften. Heißt: Der Versicherer kann die Prämie wahlweise vom Verkäufer oder vom Käufer fordern. Deshalb sollte man mit dem Käufer immer eine schriftliche Frist zur Ummeldung vereinbaren. Die Faustregel: Eine Woche dürfte ausreichen.

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Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare
Harald
Vor 4 Jahren

Zitat: “Deshalb sollte man mit dem Käufer immer eine schriftliche Frist zur Ummeldung vereinbaren. Die Faustregel: Eine Woche dürfte ausreichen.”

Mit Ausnahme, man wohnt in Berlin – hier dauert die Ummeldung regelmäßig fünf bis sechs Wochen, mitunter sogar länger.

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Harald
Vor 4 Jahren

Zitat: “Deshalb sollte man mit dem Käufer immer eine schriftliche Frist zur Ummeldung vereinbaren. Die Faustregel: Eine Woche dürfte ausreichen.”

Mit Ausnahme, man wohnt in Berlin – hier dauert die Ummeldung regelmäßig fünf bis sechs Wochen, mitunter sogar länger.

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