Ein Forschungsfahrzeug für Autonomes Fahren: Der GDV kritisiert den VZBZ mit seiner Forderung, die Halterhaftung abzuschaffen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.12.2016 um 11:01
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert eine Abkehr von der Halterhaftung beim Automatisierten Autofahren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert nun das Vorhaben: Eine Abschaffung dieser Regelung hätte „fatale Folgen für Unfallopfer“. Eine Produkthaftung würde ihnen nur Nachteile bringen, warnt der GDV.

In einem aktuellen Positionspapier fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ), dass die Verantwortung für das Funktionieren automatisierter Assistenzsysteme künftig bei den Fahrzeugherstellern und nicht mehr bei den Haltern liegen solle. Dass der VZBZ das Prinzip der Halterhaftung in Frage stellt, kommt in der Versicherungswirtschaft gar nicht gut an. Das Vorhaben würde Unfallopfer „massiv benachteiligen“ und dabei auf einen „juristischen und verkehrspolitischen Irrweg“ führen, kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 

Die GDV-Vertreter wollen im Zuge der Einführung des automatisierten Fahrens an der Praxis festhalten, dass Verkehrsopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters entschädigt werden – unabhängig davon, ob ein Unfall „auf einem Fahrfehler, defekter Technik, einem nicht funktionierenden Autopiloten oder auf anderen Ursachen zurückzuführen ist“.

„Würden diese bewährten und klaren Regeln der Halterhaftung nach einem Autounfall nicht mehr gelten“, argumentiert der Verband, „müssten Unfallopfer dem Hersteller erst einen Produktfehler nachweisen, bevor sie eine Entschädigung erhalten“.
Das hält der GDV für eine Zumutung: Es könne nicht Aufgabe eines Unfallopfers sein, seine Ansprüche gegen Hersteller selber durchzusetzen, schimpfen die Verbandsvertreter.

Die Haftung eines Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt sei eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, stellt der Verband klar. Habe ein Autobauer unzureichend erprobte oder mangelhafte Systeme auf den Markt gebracht oder könne nachgewiesen werden, dass die Technik des Autos im Einzelfall versagt habe, müssten Regresse der Kfz-Versicherer gegenüber dem Hersteller selbstverständlich möglich sein.

Eine Infografik zum Prinzip der Halterhaftung gibt es hier.

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