- Von Redaktion
- 27.04.2016 um 09:44
Im Herbst hört man als Faustregel, die Winterreifen von O(ktober) bis O(stern) zu benutzen. Die Versicherungsbedingungen kennen diese Regel nicht. Diese fordern ebenso wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine „den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung“. Ob das Winter- oder Sommerreifen sind, bleibt offen. Tatsache ist jedoch auch: Wer mit unangemessener Bereifung erwischt wird, muss bei der Polizei bis zu 60 Euro als Strafe für das fahrlässige Handeln berappen.
Wird das Auto nach einer Panne zum Verkehrshindernis, kann es sogar noch teurer werden. Dann drohen zur Geldstrafe in Höhe von 80 Euro zusätzlich Punkte in Flensburg. Aus Sicht der Versicherung verhält es sich ähnlich. Befragt danach, wie man bei einem Unfall in der derzeitigen Wetterlage und Sommerbereifung reagiert, erklärt Thomas von Mallinckrodt von der Unternehmenskommunikation der Huk-Coburg, dass die Versicherung zunächst den Schaden zwar reguliere. Anschließend bestehe aber die Möglichkeit seitens des Versicherers, den Versicherungsnehmer in Haftung zu nehmen. Dies hält er jedoch für unwahrscheinlich.
Ähnlich äußert sich auch Heiko Wischer, Pressesprecher der Provinzial. So erklärte er im Interview mit der Eckernförder Zeitung, dass eine dauerhafte Rückkehr des Winters im April auszuschließen sei. Ein Regressanspruch aufgrund von grober Fahrlässigkeit sei auch laut ihm nicht zu erwarten. Autobesitzern sei in diesen Tagen Behinderungen bei Bussen und Bahnen zum Trotz geraten, das Auto stehen zu lassen.
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