- Von Juliana Demski
- 02.05.2018 um 09:43
„Grundsätzlich muss die Person für den Schaden haften, die ihn verursacht hat“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Bei Krawallen kann der Verursacher jedoch häufig nicht ermittelt werden. Dann kann nur eine eigene Versicherung vor Folgekosten schützen.“ Je nach Schadenart könnten Teil- oder Vollkasko-, Hausrat-, Wohngebäude- sowie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.
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Autos sind wohl mit am häufigsten betroffen: Sie stehen meist unbeaufsichtigt und allein an der Straße und springen ins Auge. Hier reiche bereits eine Teilkaskopolice für Brandstiftung Fremder aus, so Boss. Wird das eigene Haus durch Flammen beschädigt, helfe die Wohngebäudeversicherung.
Aber: „Bei Graffiti-Schmierereien an den Hauswänden und Vandalismusschäden an Fenstern und Türen, zahlt sie nur, wenn beide Tatbestände explizit in den ‘Besonderen Versicherungsbedingungen’ in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden“, erklärt die Versicherungsexpertin.
Bei kaputten Scheiben durch Steine, Bälle und Co. müsse eine gesonderte Glasversicherung her. Bei gesprungenen Scheiben wegen eines Feuers greife aber die Hausratversicherung. Diese zahle auch für andere Gegenstände im Haus, erklärt Boss weiter – nicht aber für Gartenmöbel auf dem Grundstück.
Und wie sieht es mit Personenschäden aus?
Manchmal werden auch unbeteiligte Personen verletzt, und der Täter ist über alle Berge. „Bei unfallbedingter, bleibender Invalidität leistet eine private Unfallversicherung. Wenn man aufgrund der Verletzung dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung“, so die BdV-Pressesprecherin.
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