Das Angebot von Vergleichsportalen wie Check24 hat Ökotest nun untersucht. © Screenshot
  • Von Redaktion
  • 01.02.2016 um 09:54
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Vergleichsportale wie Check24, Geld.de und Verivox boomen. Die Analysten von Öko-Test haben sich das Angebot der Unternehmen vorgenommen und auf Fairness, Transparenz und Leistung untersucht. Ergebnis: Oft gibt es für Kunden Fallen, Haken und Ösen.

Ergebnisse sind manipulierbar

Was die Tester auch stört ist, dass sich manche Leistungen gar nicht einstellen lassen. So könnten Kunden zum Beispiel nur bei Verivox nach Angeboten suchen, die eine Fahrerschutzversicherung beinhalten oder um diesen Schutz erweitert werden können. Dafür könne bei Verivox beispielsweise nicht nach der Leistung Neuwertentschädigung gefiltert werden.

Außerdem seien die Ergebnisse manipulierbar, kritisieren die Ökotester. „Allein Autoversicherung.de findet nur Tarife, die alle Wünsche unseres Musterkunden erfüllen. Das ist kein Wunder, denn das Portal nutzt die Nafi-Technik. Bei Autoversicherung.de, das im Besitz der S-Direktversicherung aus Düsseldorf ist, machen aber offenbar nur wenige andere Versicherer mit. Die von Autoversicherung.de gelisteten Tarife erscheinen bei Nafi auf Rang 8 und Rang 13.“ Das zeigt nach Ansicht der Analysten, dass Vergleichsportale beliebig einstell- und manipulierbar seien.

Leistungen werden unterschritten

Selbst wenn sich Leistungen einstellen lassen, müssen Kunden genau prüfen, was ihnen das Vergleichsportal letztendlich ausspuckt. Denn: „In einigen untersuchten Tarifen unterschreitet Check24 die eigene Leistungsaussage“, heißt es im Test. Und weiter: „So kann der Kunde den Leistungsfilter auf ‚Neuwertentschädigung von mindestens 18 Monaten‘ einstellen. Im Ergebnis erscheinen aber auch Tarife, die bei einem Diebstahl des Fahrzeugs nur für zwölf Monate zahlen.“ Solche Fehler gebe es auch auf Geld.de. Die Aussage des Portals dazu: Filtereinstellungen seien keine Versprechen.

Den Kunden raten die Ökotester Screenshots von den Einstellungen zu machen und zu speichern. So könnten sie Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn der Onlinemakler Leistungen vorgibt, die es im Schadenfall dann aber gar nicht gibt.

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