- Von Juliana Demski
- 24.08.2020 um 16:11
Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GKV) die Regionalklassen, die den Kfz-Versicherern als Berechnungsgrundlage für ihre Beiträge dienen. Viele Anbieter nehmen es hier ganz genau: Wie Check24 berichtet, variieren die Kosten zwischen verschiedenen Postleitgebieten bei sonst identischen Tarifmerkmalen um bis zu 145 Euro pro Jahr. Ein Beispiel: die Frankfurter Straße in Köln. Dort grenzen zwei Postleitzahlgebiete aneinander (siehe Grafik).
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Deutliche Unterschiede gibt es laut dem Vergleichsportal zudem in der Landsberger Allee in Berlin (143 Euro), der Bergedorfer Straße in Hamburg (118 Euro) oder der Gladbecker Straße in Essen (110 Euro).
„Die Versicherer berücksichtigen bei der Beitragsberechnung unter anderem Unfallschwerpunkte“, erklärt Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. In Postleitgebieten mit vielen Unfällen müssten Fahrzeughalter deswegen mit höheren Beiträgen rechnen.
>>> Hier geht es zu weiteren Rechenbeispielen.
Sonderkündigungsrecht bei neuer Regionalklasse
Was aber nicht alle Kfz-Versicherungskunden wissen: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse steigt. Sollte das passieren, müssen Versicherer darauf hinweisen – meist zeitgleich mit der Beitragsrechnung für das kommende Jahr.
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