- Von Juliana Demski
- 02.02.2017 um 10:49
In den meisten neuen Kfz-Versicherungsverträgen ist die sogenannte Verzichtsklausel bereits enthalten. Bei Altverträgen ist das oft anders, hier sollten Kfz-Versicherte ihren Vertrag prüfen und, wenn gewünscht, den Schutz nachbessern. Dann leistet der Versicherer auch, wenn der Kunde einen Unfall wegen grober Fahrlässigkeit verursacht.
In der Klausel heißt es genau: „Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls einzuwenden.“ Somit erstattet der Versicherer in fast jedem Fall die gesamte Summe, berichtet das Vergleichsportal Top Tarif.
„Ausgenommen von der Klausel sind hingegen Schäden aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinflusses. Diese schließen Kfz-Versicherer grundsätzlich aus“, stellt Arnd Schröder, Geschäftsführer des Vergleichsportals, allerdings klar.
Der Extraschutz ist kaum teurer, wie eine Top-Tarif-Auswertung zeigt: Die Differenz zwischen Tarifen mit und ohne die Verzichtsklausel liegt durchschnittlich bei rund 2 Prozent.
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